Neuerscheinungen

Jungen Geflüchteten werden durch eine abrupte oder vorzeitige Beendigung der Jugendhilfe Chancen auf eine selbstbestimmte Zukunftsplanung verwehrt. Bereits erzielte Erfolge der Jugendhilfe werden zudem aufs Spiel gesetzt. Der BumF zeigt mit dieser Arbeitshilfe die Wichtigkeit der Beantragung einer Hilfeverlängerung und die Voraussetzungen, die hiermit verbunden sind, auf.

(Februar 2017)

In unserem Vorstellungsflyer können Sie mehr über unsere Arbeit und Schwerpunkte erfahren. Gerne senden wir Ihnen diesen kostenlos zu, auch zur Auslage in Ihrer Organisation oder Beratungsstelle.

Das BMFSFJ arbeitet derzeit an einer Reform des Kinder- und Jugendhilferechts. Den vorläufigen Arbeitsentwürfen ist zu entnehmen, dass u.a. eine neue Hilfeform mit geringerer pädagogischer Betreuungsintensität sowie der Vorrang von Infrastrukturangeboten vor individualisierten Einzelfallhilfen vorgesehen sind. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Hilfe für junge Volljährige für Geflüchtete in der Praxis eine erhebliche Einschränkung erfährt. In der Praxis droht hieraus ein System von Einbahn- und Umleitungsstraßen zu entstehen, das geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen den Weg zu individuellen und bedarfsgerechten Leistungen erheblich erschwert sowie von bestimmten Leistungen faktisch ausschließt. Der Bundesfachverband hat die geplanten Änderungen in einem Positionspapier analysiert und relevante Materialien auf einer Themenseite zusammengefasst.

(September 2016)

Um die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes zur vorläufigen Inobhutnahme und Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erfassen, hat der BumF eine bundesweite Online-Umfrage durchgeführt, bei der u.a. Informationen und Einschätzungen zur Situation der Minderjährigen im Verteilverfahren sowie während der vorläufigen Inobhutnahme  nach § 42a SGB VIII, der regulären Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und in den Anschlussmaßnahmen nach §§27 ff SGB VIII, abgefragt wurden. Die Ergebnisse zeichnen ein Bild von der teilweise hoch defizitären Aufnahmestruktur für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland.

(Juli 2016)

Die persönliche Anhörung zu den Fluchtgründen ist der zentrale Moment im Asylverfahren. Hier muss eine genaue und ausführliche Schilderung erfolgen – und zwar nach Möglichkeit geordnet und frei von Widersprüchen. Minderjährige, Vormünder und Beistände sollten sich darauf vorbereitet. Bei der Vorbereitung hilft diese aktuelle Arbeitshilfe.

(Juni 2016)

Mit Blick auf die jüngsten Gesetzesänderungen mahnt der Bundesfachverband umF an, sachgerechte Zeitfenster für die Beteiligung von Verbänden und Ministerien einzuräumen, um nicht-intendierte Auswirkungen des Gesetzes zu vermeiden sowie die fachliche Auseinandersetzung in einem demokratischen Prozess zu ermöglichen.

(Mai 2016)

Mit großer Sorge beobachtet der BundesfachverbandumF die aktuelle Diskussion um mögliche Standardabsenkungen im SGB VIII. Anlässlich des Beschlusses der Regierungschefinnen und Regierungschefs vom 22. April 2016 sowie Forderungen zu Änderungen des SGB VIII aus einzelnen Bundesländern warnt der Bundesfachverband umF davor, die langjährigen Erfolge der Kinder- und Jugendhilfe bei Integration und Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und jungen heranwachsenden Flüchtlingen zu gefährden.

(April 2016)

Die unübersichtliche und sich wandelnde Gesetzeslage schafft zusätzliche Handlungsunsicherheit und trägt zur Überforderung engagierter Akteur_innen bei. In diesem Kontext finden Bedürfnisse und Rechte Minderjähriger kaum Beachtung. Der vorliegende Bericht stellt eine Zusammenfassung der rechtlichen Veränderungen und prekären Gesundheits- und Unterbringungssituation von umF im Zeitraum November 2015 – Januar 2016 dar und verdeutlicht die wachsenden Probleme in diesen und anderen Bereichen.

(Februar 2016)

Die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Pflegefamilien bzw. in sogenannten Gastfamilien hat bundesweit einen sehr unterschiedlichen Stellenwert. In einigen Kommunen wird seit Jahren auf diese Möglichkeit zurückgegriffen, anderorts nur vereinzelt bzw. gar nicht. Die Unterbringung von jungen Menschen im familiären Kontext eröffnet viele Chancen. Sie muss jedoch immer eine Reaktion auf den individuellen Bedarf des jungen Menschen sein und darf bspw. nicht allein der Vermeidung von Obdachlosigkeit dienen. Zudem müssen Standards und Qualitätskriterien in der Begleitung der jungen Menschen und ihrer Pflegefamilien uneingeschränkt eingehalten werden.

(Februar 2016)

2015 gab es in Afghanistan mehr zivile Opfer als in allen Jahren zuvor. Die allgemeine Unsicherheit aufgrund bewaffneter Konflikte ist jedoch nicht der alleinige Fluchtgrund der Menschen. Insbesondere Kinder und Jugendliche sind von zahlreichen Bedrohungen, u.a. Ausbeutung, Missbrauch und Zwangsrekrutierung, betroffen. In einem Bericht hat der Bundesfachverband umF die Lage von Kindern und Jugendlichen anhand von vorliegenden Studien analysiert und ausgewertet.

(Februar 2016)