Neuigkeiten zur Entwicklung des Vereins, zur Umsetzung von Projekten und Kampagnen, zur inhaltlichen Schwerpunktsetzung in der Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit, zur Durchführung von Schulungsmaßnahmen – was den Bundesfachverband umF ausmacht, erfahren Sie in unserem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018.
In dieser Broschüre, die gemeinsam mit Jugendlichen erarbeitet wurde, werden die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen kindgerecht dargestellt. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich es zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte gibt es? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre.
Dies ist Version der Broschüre in Tigrinya, eine Übersicht aller Sprachen finden Sie hier.
(Februar 2017)
Der Bundesfachverband umF hat zum Referententwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes Stellung genommen. Mit dem Entwurf soll u.a. die Ausbildungsduldung überarbeitet und eine Beschäftigungsduldung eingeführt werden. Statt der angekündigten Verbesserungen für die Integration junger Flüchtlinge würde das Gegenteil erreicht: Weniger Menschen als bisher würden eine Ausbildungsduldung erhalten – Schüler/innen, Alleinerziehende und Studierende blieben komplett außen vor.
(Dezember 2018)
Für begleitete minderjährige Geflüchtete mit gewöhnlichem Aufenthalt besteht ein umfänglicher Anspruch auf Jugendhilfeleistungen, sofern die Leistung im Interesse des Kindes erforderlich ist. Dennoch erhält ein Großteil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Begleitung ihrer Eltern oder anderer Personensorgeberechtigter nach Deutschland einreisen, während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Da hier ein großer Handlungsbedarf besteht, hat der Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit mit Unterstützung des Bundesfachverband umF einen Handlungsleitfaden hierzu erarbeitet.
(November 2018)
Gemeinsame Stellungnahme von Bildungsträgern, Flüchtlingsräten, PRO ASYL, Paritätischem Gesamtverband und Bundesfachverband umF zum Referentenentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (Stand 26.11.2018). Die Bundesregierung will mit dem Gesetz auch die Potentiale von geflüchteten Menschen stärker nutzbar machen. Dieses Ziel wird verpasst: Statt der angekündigten und notwendigen Verbesserung enthält der Entwurf neben wenigen Verbesserungen erhebliche Verschlechterungen für die Integration schutzsuchender Menschen.
(November 2018)
Dem Bundesfachverband umF liegt der Mustertext des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu den Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Einrichtung und dem Betrieb sog. AnkER-Einrichtungen vor. Der Text enthält Vorgaben zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Diese berücksichtigen geltendes Recht allerdings nur unzureichend. Formal wird zwar versichert, dass die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe (sog. Primat der Kinder- und Jugendhilfe) unangetastet bleibt, wird der Entwurf aber zusammen mit den intendierten Änderungen im Entwurf zum 2. Datenaustauschverbesserungsgesetz gelesen, welche u.a. das SGB VIII betreffen, wird deutlich: Das BMI versucht sukzessive das Ende des Primats der Kinder- und Jugendhilfe für umF durchzusetzen.
(November 2018)
Ein Übergang ist immer von Brüchen und Unsicherheiten durchzogen, insbesondere der Übergang in andere Leistungssysteme. Nicht abgestimmte Verfahren und daraus folgende Versorgungslücken prägen häufig die Realität junger Menschen bei Verlassen der Jugendhilfe. Die zahlreichen unterschiedlichen Übergänge stellen vielfältige Herausforderungen für die jungen Menschen und ihr Unterstützungssystem dar.
Als Hilfe für die Übergangsgestaltung hat der BumF gemeinsam mit der SchlaU-Schule in München und mit Unterstützung durch das bayrische IvAF-Netzwerk FiBA 2 – Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung Checklisten für den Übergang erstellt.
(August 2018)
Der BumF hat zum Entwurf des zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz kritisch Stellung genommen: Die angedachten Vorgaben widersprechen grundlegenden Prinzipien des Minderjährigenschutzes, es fehlen die Sicherstellung des Primats der Kinder- und Jugendhilfe für alleine flüchtende Minderjährige sowie die Gewährleistung einer fachkundigen und sorgetragenden Vertretung von Anfang an.
(November 2018)
Den Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erreichen vermehrt Hinweise, dass das Auswärtige Amt Anträge auf Familiennachzug, in denen während des Verfahrens die Volljährigkeit eingetreten ist, mit dem Argument ablehnt, das Urteil des EuGH vom 12. April 2018 sei in Deutschland nicht anwendbar, da eine Vergleichbarkeit mit der niederländischen Rechtslage fehle und werde daher in Deutschland nicht umgesetzt.
Im Folgenden hat der Bundesfachverband umF die Hinweise zur Umsetzung Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 12. April 2018 an der vom Auswärtigen Amt vertretene Rechtsauffassung ausgerichtet.
(Oktober 2018)
In einem gemeinsamen Appell fordern 54 Fachverbände der Kinder- und Jugendhilfe, Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsräte den Schutzbedarf junger Geflüchteter in den Mittelpunkt zu stellen.
(August 2018)
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