Haben Sie eine Frage?
Unter häufig gestellte Fragen haben wir hilfreiche Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den FAQsSie erreichen unsere Einzelfallberatung telefonisch derzeit nur am Donnerstag, ab sofort immer von 10:00 bis 12:00 Uhr. Sie können jedoch gerne eine E-Mail mit einer Rückrufbitte schicken, inkl. einer kurzer Fallbeschreibung und einer Angabe ihrer Erreichbarkeit zu Bürozeiten.
Per Email: beratung@b-umf.de
Per Telefon: +49 (0)30 82 09 743 – 0
Telefonische Beratungen auf Deutsch/ Englisch (nach Vereinbarung auch auf Französisch) zu den Beratungszeiten donnerstags zwischen 10:00 und 12:00 Uhr unter
+49 (0)30 82 09 743 – 0
In dringenden Fällen bspw. bei akuter Abschiebegefahr oder einzuhaltenden Fristen, bitten wir Sie direkt mit Anwält/innen Kontakt aufzunehmen.
Insbesondere für die Einzelfallberatung per E-Mail benötigen wir eine umfassende Beschreibung des Sachverhalts, damit wir Ihre Fragen verlässlich beantworten können. Dazu gehören u.a. Angaben zum Aufenthaltstitel, zum Verfahrensstand, zur Aufenthaltsdauer, zur Staatsangehörigkeit, zum Alter sowie ggf. zur Situation in der Jugendhilfe. Sofern erforderlich, benennen Sie bitte auch die beteiligten Akteur/innen, Gerichte und Behörden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Übersendung personenbezogener Daten, das Einverständnis des/der Betroffenen bzw. des/der Vormund/in benötigen.
Bei zahlreichen Fragestellungen ist eine persönliche Einzelfallberatung und Unterstützung vor Ort notwendig. Um die richtige Anlaufstelle für Ihre Fragestellung zu finden, finden Sie hier Adresssammlungen und Suchmöglichkeiten.
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Beratungsstellen Flucht & Migration
Das Asyl- und Aufenthaltsrecht in seiner Komplexität erfordert häufig eine qualifizierte Beratung vor Ort. Fragen zur Asylantragstellung, Anhörungsvorbereitung, Bleiberecht, Härtefallmöglichkeiten etc. sind nur einige Aspekte.
Die Landesflüchtlingsräte können vielfach eine geeignete und fachlich qualifzierte Beratung anbieten oder an Fachberatungsstellen vor Ort verweisen.
Zur Übersicht von Beratungsangeboten in den Bundesländern
Zur Seite der Landesflüchtlingsräte
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Ombudstellen der Kinder- und Jugendhilfe
Die Ombud- und Beschwerdestellen der Kinder- und Jugendhilfe leisten eine unabhängige Beratung. Ziel ist es strukturelle Machtasymmetrien durch ombudschaftliche Beratung der Betroffenen auszugleichen und eine tragfähige Einigung in Konfliktfällen zu erzielen.
In vielen Bundesländern gibt es Ombudstellen, die in Einzelfällen Beratung anbieten.
Zur Übersicht
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Jugendmigrationsdienste
Bundesweit gibt es Jugendmigrationsdienste (JMD), die junge Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren durch spezifische Angebote und qualifizierte Beratung unterstützen. Individuelle Unterstützung, Gruppen- und Bildungsangebote sowie eine intensive Vernetzung mit Schulen, Ausbildungsbetrieben, Integrationskursträgern und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe zählen zu den wesentlichen Aufgaben der JMD.
Finde deinen JMD vor Ort
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Anwaltsdatenbank
Bei asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen sollten spezialisierte Fachanwält/innen kontaktiert werden, diese sind zum Teil in der Adressliste der Rechtsberaterkonferenz zu finden. Empfehlungen können zudem bei den Landesflüchtlingsräten erfragt werden.
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Antidiskriminierungsstellen
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt auf unabhängige Weise Personen, die Benachteiligungen erfahren haben, die rassistisch motiviert waren oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts (Frauen, Männer, Trans*, transsexuelle Menschen, intersexuelle Personen), der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des jungen oder alten Lebensalters oder der sexuellen Identität (homo-, bi- und heterosexuelle Menschen) erfolgt sind.
Es gibt in allen Bundesländern zahlreiche Anlaufstellen für die direkte Beratung und Unterstützung in den verschiedenen Fällen von Diskriminerung. Die Liste der Beratungsstellen wird ständig erweitert.
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LGBTIQ*-Beratungsangebote
In ganz Deutschland gibt es Kontakt- und Beratungsstellen zum Thema LGBTIQ*. Das Projekt “Queer Refugees in Deutschland” bietet eine Übersicht der bundesweiten Beratungsstellen.
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Hilfsangebote für von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen
In jedem Bundesland gibt es Angebote zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und Mädchen und deren Umfeld durch Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe des bff.
In den aufgeführten Einrichtungen wird persönliche und telefonische Beratung für alle Frauen angeboten, die sexualisierte, körperliche oder psychische Gewalt erleben oder erlebt haben.
- Für alle Mädchen und Frauen.
- Für alle Formen von Gewalt.
- In Lebenskrisen oder Notlagen.
Zu den Hilfsangeboten vor Ort
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Beratung für Betroffene von Menschenhandel
Der KOK e.V. ist ein Zusammenschluss von Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel und weiteren Organisationen, die zu Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt an Migrantinnen arbeiten. Die Fachberatungsstellen beraten vor Ort durch kurzfristige Krisenintervention, langfristige Begleitung, rechtliche Hilfe oder psychsoziale Versorgung.
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Psychosoziale Beratungsangebote für traumatiserte Flüchtlinge und Überlebende von Folter
Bundesweit gibt es psychotherapeutische Beratungs- und Behandlungszentrum für traumatisierte Flüchtlinge und Überlebende von Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen. Viele sind in der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF) organisiert
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Zugang zum Arbeitsmarkt: IvAF-Netzwerke
Die IvAF-Netzwerke sind ein bundesweiter Zusammenschluss aus Projektverbünden. Ziel des Netzwerkes ist, Geflüchtete beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu unterstützen und die arbeitsmarktlichen Strukturen durch den Austausch mit relevanten Akteur/innen nachhaltig zu verbessern.
Die Projektliste gibt einen Überblick, welche Kooperationsverbünde bzw. Netzwerke in welcher Region welche Unterstützung anbieten.
Zur Projektliste
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Berufsorientierung
Durch die vom BMBF geförderte Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF) erhalten die jungen Menschen grundsätzlich 13 Wochen lang vertiefte Einblicke in bis zu drei Ausbildungsberufe des Handwerks, die ihrer Eignung und Neigung entsprechen. Während dieser Zeit werden sie berufsbezogen sprachlich weiterqualifiziert und von einer sozialpädagogischen Fachkraft individuell begleitet.
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Berufsinformationszentren (BiZ)
Persönliche Beratung zum Thema Berufswahl bieten die BerufsberaterInnen der Arbeitsagentur oder des Jobcenters.
Im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit kannst du dich jederzeit selbstständig und ohne Termin über viele verschiedene Berufe informieren.
Außerdem gibt es spezielle Computer an denen Bewerbungsunterlagen erstellt werden können.
Finde das BiZ in deiner Nähe
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Anerkennung von Berufsabschlüssen: IQ-Netzwerke
Die IQ-Netzwerke unterstützen Geflüchtete und Migrant/innen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Schwerpunkt liegt dabei auf der Beratung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabeschlüsse. In jedem der 16 Bundesländer gibt es ein eigenes IQ-Netzwerk.
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Schuldenberatung
Die Schuldnerberatung hilft den Betroffenen, Auswege aus ihrer Notlage zu finden und bietet Unterstützung in rechtlicher, finanzieller, aber auch psycho-sozialer Hinsicht an. Es gibt in jedem Bundesland Beratunggstellen der Kommune und gemeinnütziger Träger.