
Zu Ihrer Arbeit als Staatsanwält*in oder Richter*in gehört es auch, Geldauflagen und Bußgelder zu erteilen. Dabei bestimmen Sie, welchem guten Zweck die Gelder zugute kommen sollen.
Wir freuen uns, wenn Sie uns in Ihren Entscheidungen berücksichtigen. Gerne können Sie die Geldauflagen und Bußgelder dem BuMF zuweisen.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen: Schreiben Sie einfach an info@b-umf.de.
Vielen Dank schon einmal!
