Der BuMF e.V., die Kindernothilfe und terre des hommes kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesinnenministerium, dass die Kinderrechte im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Vorrang des Kindeswohls wird in vielen Bereichen nicht gewahrt. Der Entwurf soll die auf europäischer Ebene beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht umsetzen.
(Oktober 2024)
Den heutigen Internationalen Mädchentag nehmen wir zum Anlass, um unsere Solidarität mit allen geflüchteten Mädchen und jungen Frauen, Lesben, intergeschlechtlichen, nichtbinären, transgeschlechtlichen, und agender Personen (FLINTA*) auszudrücken und unsere Forderungen für deren Schutz, für ein sicheres Wohnumfeld und für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung zu bekräftigen. Gesundheitsversorgung und Unterbringung sind zentral für die Sicherheit und Würde einer Person, daher heben wir unsere Forderungen zu diesen Bereichen heute hervor.
(Oktober 2024)
Anlässlich des Welttags für psychische Gesundheit fordern die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF e.V.) einen stärkeren Schutz der psychischen Gesundheit geflüchteter Menschen in Deutschland. In Zeiten zunehmender Entrechtung schutzsuchender Menschen und geplanter Kürzungen in der psychosozialen Versorgung stehen sowohl die psychische Gesundheit geflüchteter Menschen als auch grundlegende Prinzipien des sozialen Rechtsstaats auf dem Spiel.
(Oktober 2024)
Über die Sommerpause wird an den Gesetzesentwürfen zur nationalen Umsetzung von GEAS gearbeitet. Gemeinsam mit 25 anderen Organisationen wendet sich der Bundesfachverband umF daher mit einem Prioritätenpapier zur Umsetzung der GEAS Reform an die Bundesregierung. Darin fordert er, folgende Aspekte besonders zu beachten: ein starkes Menschenrechts-Monitoring; vulnerable Gruppen identifizieren und schützen; faire und sorgfältige Asylverfahren; unabhängige und durchgängige Asylverfahrensberatung; Rechtsschutz stärken; Keine Inhaftierung schutzsuchender Menschen; Kinder schützen und unterstützen; Menschenwürdige Aufnahme.
(Juli 2024)
Durch das KJSG – Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – wurden Kinderschutz sowie die Beteiligung und Rechte von Kindern und jungen Volljährigen gestärkt. De facto bestehen gerade bei jungen Menschen mit Fluchterfahrung große Mankos: in der Unterbringung, der rechtlichen Vertretung und dem damit verbundenen Zugang zu Asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, im Bildungs- und Gesundheitssystem. Eine Perspektivgestaltung wird den jungen Menschen dadurch verwehrt.
Der Bundesfachverband umF fordert Bund und Länder auf, die rechtswidrige Absenkung von Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe in der Versorgung junger Geflüchteter durch untergesetzliche Regelungen zu beenden und Konzepte für eine nachhaltige, Perspektiven und Teilhabe ermöglichende Begleitung bundesweit zu fördern!
(Juni 2024)
Die Ergebnisse der für das Jahr 2023 durchgeführten Online-Umfrage unter Fachkräften zur Situation der durch sie begleiteten jungen geflüchteten Menschen sind nun öffentlich. Die Umfrage 2023 bestätigt, dass die Unterbringungs- und Versorgungssituation junger Geflüchteter starke Defizite aufweist. Angesichts der durch die knapp 700 befragten Fachkräfte beobachteten zunehmenden Gewalt- und Rassismuserfahrungen der jungen Menschen sowie ihres signifikant erschwerten Zugangs zu Bildung und Gesundheitsversorgung verdeutlicht die Umfrage dringenden politischen Handlungsbedarf!
(Mai 2024)
Der von Irmela Wiesinger verfasste Fachartikel versucht sich an einer Analyse der qualifizierten Inaugenscheinnahme, die in einem grundlegenden Spannungsverhältnis zu den Anforderungen an eine kindeswohl- und beteiligungsorientierte Kinder- und Jugendhilfe steht. Im zweiten Teil enthält er Handlungsempfehlungen an Fachkräfte.
Erstveröffentlichung in JAmt 2024, 58, die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Heidelberg.
(Mai 2024)
Die Unterzeichner*innen sehen mit großer Sorge, dass die Rechte junger Geflüchteter in Deutschland beschnitten werden und Hilfebedarfe von öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zum Teil pauschal geringer eingeschätzt werden. Hintergrund sind Erlasse und Empfehlungen verschiedener Bundesländer, die eine Qualitätsabweichung für etwa 16-jährige männliche unbegleitete Geflüchtete ermöglichen, die aber mit dem geltendem Recht – so ein aktueller umfassender Fachbeitrag – nicht im Einklang stehen. Die Unterzeichner*innen sehen das Primat der Kinder- und Jugendhilfe – die Vorrangstellung der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe – und die Rechtsstaatlichkeit verletzt und fordern eine Rückkehr zu diesen Prämissen einer demokratisch verfassten Jugendhilfe. Sie fordern zudem die Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen rechtebasiert auszugestalten.
(Mai 2024)
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