Für begleitete minderjährige Geflüchtete mit gewöhnlichem Aufenthalt besteht ein umfänglicher Anspruch auf Jugendhilfeleistungen, sofern die Leistung im Interesse des Kindes erforderlich ist. Dennoch erhält ein Großteil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Begleitung ihrer Eltern oder anderer Personensorgeberechtigter nach Deutschland einreisen, während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Da hier ein großer Handlungsbedarf besteht, hat der Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit mit Unterstützung des Bundesfachverband umF einen Handlungsleitfaden hierzu erarbeitet.
(November 2018)