In dieser Publikation wird ein Überblick gegeben über die Ausbildungsverbote und weitere Bildungseinschränkungen, die mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten sind.
(Oktober 2015)
Die Arbeitshilfe des BumF über die Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Inobhutnahme vom 01.11.2015 verschafft einen Überblick über das Verfahren zur vorläufigen Inobhutnahme und der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
(Oktober 2015)
Der Bundestag hat das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ beschlossen. Bereits ab 1. November 2015 werden unbegleitete minderjärige Flüchtlinge bundesweit verteilt. Ländern und Kommunen, die bisher keine oder nur wenige umF aufnehmen, bleibt kaum Zeit um Strukturen auszubauen, bevor die Minderjährigen ankommen.
(Oktober 2015)
Anhand von Gesprächen mit Jugendlichen, die unbegleitet und minderjährig nach Deutschland eingereist sind, sowie Fachkräften, die in Einrichtungen für umF arbeiten, zeigt diese Studie welche Aspekte für junge Geflüchtete besonders wichtig sind. Ein sicherer Aufenthalt, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, aber auch die Möglichkeit einer Betreuung über das Ende der Jugendhilfe hinaus sind für unbegleitete Minderjährige von großer Bedeutung, um Stabilität zu erfahren und Zukunftsperspektiven entwickeln zu können. Diese Publikation zeigt hierbei bestehende Problematiken auf und gibt Anregung zu Veränderungen.
(Juli 2015)
Der Bundesfachverband umF erhebt jährlich die Inobhutnahmezahlen bei Jugendämtern auf kommunaler und auf Landesebene. Die Auswertung der Erhebung zu Inobhutnahmen von unbegleiteten Minderjährigen im Jahr 2014 liegt nun vor. Demnach ist die Zahl gegenüber dem Vorjahr um etwa 45% auf 10.404 gestiegen.
(Juni 2015)
Die hohe Bedeutung der Alterseinschätzung und deren weitreichenden Konsequenzen verlangen, dass dieses Verfahren klaren Standards genügt.
Diese Broschüre vermittelt notwendige Verfahrensgarantien und -maßnahmen für die Alterseinschätzung bei unbegleiteten Minderjährigen. Ausgehend von sozialpädagogischen und rechtlichen Anforderungen an den Umgang mit Minderjährigen werden notwendige Maßnahmen des Kinderschutzes im Rahmen der Alterseinschätzung vorgestellt, die bei jeder Alterseinschätzung berücksichtigt werden sollten.
(Juni 2015)
„In erster Linie Kinder“ – mit diesem Bericht wollen UNICEF und der BumF sichtbar machen, was das deutsche Ausländerrecht zum großen Teil verdeckt: Bei allen unter 18-jährigen Asylantragsstellern in Deutschland haben wir es mit Kindern zu tun. Die Handlungsempfehlungen der Studie sollen Bund, Ländern und Behörden in Deutschland dabei helfen, ihrer Pflicht nachzukommen, das Wohl der Kinder vorrangig zu berücksichtigen. Sie sollen aber auch ein Anreiz sein für eine vertiefte wissenschaftliche und öffentliche Debatte.
(September 2014)
Dieses Positionspapier des Bundesfachverbands umF orientiert sich am Aufbau der Abschließenden Beobachtungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und greift jene Beobachtungen und Empfehlungen des Ausschusses auf, die sich explizit auf asylsuchende Minderjährige oder Minderjährige in Migrationszusammenhängen beziehen.
(2014)
Eine aktuelle Abfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die an Fachverbände der Jugend- und Flüchtlingshilfe versendet wurde, soll als Datengrundlage für den zweiten Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger gem. § 42e SGB VIII dienen. Die unterzeichnenden Fachverbände mahnen hierzu umfassende Änderungen an, da Rahmenbedingungen und Methodik der Abfrage keinen realistischen und aussagekräftigen Bericht gewährleisten.
Rückmeldung der Verbände zur Abfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Zweiten Bericht der Bundesregierung zu dem „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ vom 24. Juli 2017
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