Mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine sind viele Minderjährige nach Deutschland eingereist und reisen weiterhin ein. Aufgrund der Massenzustromsrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG), die in diesem Fall EU-weit in Kraft getreten ist, standen den geflüchteten Menschen von Beginn an verschiedene Arten der Unterbringung/Unterkünfte zur Verfügung. Neben den Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) und Gemeinschaftsunterkünften sind viele Geflüchtete auch in privaten Unterkünften und Haushalten untergekommen, entweder bei Familie und Freunden, oder bei ihnen Unbekannten oder in anderen Unterkünften, wie Hotels und Pensionen. In diesem Kontext haben sich viele bekannte Lücken im Kinderschutz nochmals deutlich herauskristallisiert.

(Juli 2023)

Für alle die schnell etwas nachschlagen wollen oder anfangen sich einzuarbeiten: In unseren kurzen Basisinformationen erhalten Sie im handlichen Format, die wichtigsten Informationen zu den jeweiligen Themen sowie Hinweise zu weiterführenden Informationen.

#1 Junge Volljährige, #2 Alterseinschätzung, #3 Vormundschaft, #4 Betreuung durch Verwandte, #5 Umverteilung und Inobhutnahme, #6 Asylverfahren, #7 Clearingverfahren, #8 Pflegefamilien

Bei einer Bestellung erhalten Sie pro gewählter Stückzahl je eine der acht Basisinformationen.

(September 2019)

Die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Pflegefamilien bzw. in sogenannten Gastfamilien hat bundesweit einen sehr unterschiedlichen Stellenwert. In einigen Kommunen wird seit Jahren auf diese Möglichkeit zurückgegriffen, anderorts nur vereinzelt bzw. gar nicht. Die Unterbringung von jungen Menschen im familiären Kontext eröffnet viele Chancen. Sie muss jedoch immer eine Reaktion auf den individuellen Bedarf des jungen Menschen sein und darf bspw. nicht allein der Vermeidung von Obdachlosigkeit dienen. Zudem müssen Standards und Qualitätskriterien in der Begleitung der jungen Menschen und ihrer Pflegefamilien uneingeschränkt eingehalten werden.

(Februar 2016)