Neuerscheinungen

Mit dem Asylpaket II soll der Nachzug von Eltern zu Minderjährigen eingeschränkt werden. Gleichzeitig würden große Sondereinrichtungen geschaffen, in denen Flüchtlingskinder ohne Chance auf Integration, z.T. ohne Schulpflicht und ohne Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe isoliert werden. Die geplanten Schnellverfahren würden zudem faktisch verhindern, dass kinderspezifische Fluchtgründe beachtet werden können.

(Februar 2016)

Der Bundesfachverband lehnt es ab, bestimmte Herkunftsländer, per se als „sicher“ zu definieren. Es bedarf in jedem Fall einer individuellen Prüfung der Schutzbedürftigkeit, die nicht durch pauschale Vorannahmen beeinflusst werden sollte. Insbesondere der Identifizierung kinderspezifischer Fluchtgründe muss genügend Raum gegeben werden, dies ist im Rahmen von Verfahren, die lediglich eine summarische Prüfung des Einzelfalles sicherstellen, nicht gewährleistet.

(Februar 2016)

Der BumF verdeutlicht in diesem Positionspapier seine kritische Haltung gegenüber der Bezeichnung „unbegleitete minderjährige Ausländer_in“. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verfügen unabhängig von ihrer Anerkennung im Asylverfahren über erlebte existentielle Bedrohungen im Herkunftsland und Erfahrungen der Flucht. Der Begriff „Flüchtling“ trifft somit die tatsächliche Erfahrung, der Begriff „Ausländer_in“ hingegen unterschlägt dies und lässt die tatsächliche Schutzbedürftigkeit und Vulnerabilität außen vor.

(Dezember 2015)

Öffentlich wird der Elternnachzug als Massenphänomen dargestellt. Dies entbehrt jeglicher Grundlage. Im Gegenteil: Der Familiennachzug von Eltern zu ihren Kindern wird schon jetzt restriktiv ausgelegt. Mitte 2015 gab es in Deutschland nur 504 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Familienzusammenführung zu umF nach § 36 Abs. 1 AufenthG besaßen.

(November 2015)

In dieser Publikation wird ein Überblick gegeben über die Ausbildungsverbote und weitere Bildungseinschränkungen, die mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten sind.

(Oktober 2015)

Die Arbeitshilfe des BumF über die Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Inobhutnahme vom 01.11.2015 verschafft einen Überblick über das Verfahren zur vorläufigen Inobhutnahme und der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

(Oktober 2015)

Der Bundestag hat das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ beschlossen. Bereits ab 1. November 2015 werden unbegleitete minderjärige Flüchtlinge bundesweit verteilt. Ländern und Kommunen, die bisher keine oder nur wenige umF aufnehmen, bleibt kaum Zeit um Strukturen auszubauen, bevor die Minderjährigen ankommen.

(Oktober 2015)

Anhand von Gesprächen mit Jugendlichen, die unbegleitet und minderjährig nach Deutschland eingereist sind, sowie Fachkräften, die in Einrichtungen für umF arbeiten, zeigt diese Studie welche Aspekte für junge Geflüchtete besonders wichtig sind. Ein sicherer Aufenthalt, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, aber auch die Möglichkeit einer Betreuung über das Ende der Jugendhilfe hinaus sind für unbegleitete Minderjährige von großer Bedeutung, um Stabilität zu erfahren und Zukunftsperspektiven entwickeln zu können. Diese Publikation zeigt hierbei bestehende Problematiken auf und gibt Anregung zu Veränderungen.

(Juli 2015)

Der Bundesfachverband umF erhebt jährlich die Inobhutnahmezahlen bei Jugendämtern auf kommunaler und auf Landesebene. Die Auswertung der Erhebung zu Inobhutnahmen von unbegleiteten Minderjährigen im Jahr 2014 liegt nun vor. Demnach ist die Zahl gegenüber dem Vorjahr um etwa 45% auf 10.404 gestiegen.

(Juni 2015)

Die hohe Bedeutung der Alterseinschätzung und deren weitreichenden Konsequenzen verlangen, dass dieses Verfahren klaren Standards genügt.
Diese Broschüre vermittelt notwendige Verfahrensgarantien und -maßnahmen für die Alterseinschätzung bei unbegleiteten Minderjährigen. Ausgehend von sozialpädagogischen und rechtlichen Anforderungen an den Umgang mit Minderjährigen werden notwendige Maßnahmen des Kinderschutzes im Rahmen der Alterseinschätzung vorgestellt, die bei jeder Alterseinschätzung berücksichtigt werden sollten.

(Juni 2015)