03.02.2016
Stellungnahme zum Asylpaket II: Kinder brauchen ihre Eltern

Mit dem Asylpaket II soll der Nachzug von Eltern zu Minderjährigen eingeschränkt werden. Gleichzeitig würden große Sondereinrichtungen geschaffen, in denen Flüchtlingskinder ohne Chance auf Integration, z.T. ohne Schulpflicht und ohne Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe isoliert werden. Die geplanten Schnellverfahren würden zudem faktisch verhindern, dass kinderspezifische Fluchtgründe beachtet werden können.

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29.01.2016
Aktuelle Zahlen zu umF: Bestand, Verteilung und Elternnachzug

Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) in Deutschland ist Ende Januar auf über 60.000 gewachsen. Am stärksten hat die Zahl der umF in NRW zugenommen. Während der Nachzug von Eltern zu umF oft als Massenphänomen dargestellt, zeigen aktuelle Zahlen das faktisch kaum Eltern nach Deutschland kommen.

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21.12.2015
Minderjährigenschutz ist stärker als Dublin

Im November 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht über die Klage eines eh. unbegleiteten Minderjährigen entschieden, der zuvor in Belgien einen Asylantrag gestellt hatte und für den die Rückschiebung auf Grundlage der zum Zeitpunkt geltenden Dublin II Verordnung angeordnet wurde. Die Klage war erfolgreich. In Kürze werden hier die relevanten Punkte in Bezug auf Dublin und umF aufgelistet.

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18.12.2015
Kritik an der Bezeichnung “umA”

Seit kurzem werden Minderjährige, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, vielerorts nicht mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF), sondern unbegleitete minderjährige Ausländer_innen genannt (umA). In Fachdiskursen wird jedoch weiterhin an dem Begriff "Flüchtling" statt "Ausländer_in" festgehalten. Auch der Bundesfachverband umF spricht sich gegen die Verwendung der neuen Bezeichnung aus und begründet die Kritik ausführlich in einer Stellungnahme.

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24.11.2015
Alle von den Eltern vorgeschickt? Fakten zum Elternnachzug bei umF

Die große Koalition diskutiert derzeit, ob der Nachzug von Eltern zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) eingeschränkt werden soll. Öffentlich wird der Elternnachzug als Massenphänomen dargestellt. Dies entbehrt jeglicher Grundlage. Im Gegenteil: Der Familiennachzug von Eltern zu ihren Kindern wird schon jetzt restriktiv ausgelegt. Mitte 2015 gab es in Deutschland nur 504 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Familienzusammenführung zu umF nach § 36 Abs. 1 AufenthG besaßen.

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23.11.2015
BVerwG: Keine Dublin-Abschiebungen von umF

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16.11.2015 (BVerwG 1 C 4.15) bekräftig, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vor Dublin-Überstellung geschützt sind - auch wenn der Minderjährige nach Abschluss eines Asylverfahrens erneut in einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragt. umF sind damit weitgehend vor Abschiebungen in andere EU-Staaten geschützt, der Minderjährigenschutz hat Vorrang. Der Bundesfachverband umF begrüßt die Entscheidung: Flüchtlingskinder dürfen durch ständiges Hin- und Herschieben in Europa nicht zusätzlich belastet werden.

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19.11.2015
Kinder brauchen ihre Eltern!

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Einschränkung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten vorgelegt, der bis Weihnachten verabschiedet werden soll. Damit würden in vielen Fällen minderjährige Flüchtlinge langfristig von ihren Eltern getrennt. Der BumF fordert den Bundestag auf, den Entwurf abzulehnen: Kinder - egal welcher Herkunft - haben ein Recht darauf mit ihren Eltern zusammenzuleben.

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19.11.2015
Über 45.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Der Bundesfachverband umF schätzt, dass in diesem Jahr bereits über 30.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind und damit schon mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2014. Damit dürften sich mehr als 45.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland befinden, von denen die meisten einen Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe haben. Hinzu kommen weitere 6.500 junge Volljährige, die gegenwärtig Leistungen der Jugendhilfe erhalten.

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23.10.2015
Ausbildungsverbote und weitere Einschränkungen ab 24.10.2015

Am 24. Oktober 2015 tritt das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in Kraft. Vielen Jugendlichen aus sicheren Herkunftsländern wird damit die betriebliche Berufsausbildung verboten. Begleitete Flüchtlingskinder, die lange oder dauerhaft in Erstaufnahmen leben müssen, stehen vor Hürden beim Schulbesuch. Was sich genau ändert, erklärt unsere Arbeitshilfe.

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20.10.2015
Handlungsfähigkeit im Asylverfahren schon in Kraft

Durch das vorzeitige Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, sind Minderjährige im Asylverfahren nicht mehr handlungsfähig. Seit dem 24. Oktober 2015 muss auch für 16- und 17-jährige Minderjährige ein rechtlicher Vertreter gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge handeln. Eine eigene Asylantragstellung durch die Minderjährigen ist nicht mehr möglich. Die Handlungsfähigkeit von 16- und 17jährigen gegenüber der Ausländerbehörde besteht noch bis zum 1.11.2015. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, auch ab dem 1.11. während der vorläufigen Inobhutnahme, beim Familiengericht die vorläufige Bestellung eines Vormunds oder Pflegers zu beantragen. Dann kann auch ein Asylantrag gestellt werden.

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