22.09.2015
Bildungsverbote für tausende junge Flüchtlinge

Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung soll bereits am kommenden Donnerstag beim Flüchtlingsgipfel beraten werden. Sollte das Gesetzespaket in der Form beschlossen werden, hat er massive Verschärfungen zur Folge, welche zu Bildungsverboten bei jungen Flüchtlingen und einer Kindeswohlgefährdung durch Dauerkasernierung führen können. Jugendliche aus "sicheren Herkunftsländern" und zahlreiche Geduldete würden einer Perspektive in Deutschland durch die Bildungsverbote beraubt.

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16.09.2015
Neue Studie zu Perspektiven von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Barbara Noske hat für den Bundesfachverband umF eine Studie durchgeführt, die sich mit dem wichtigen Thema der Entwicklung von langfristigen Perspektiven von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland beschäftigt. Durch Interviews mit jungen Flüchtlingen und professionellen Helfern kommt die Studie zu dem Schluss, dass insbesondere vier Ziele besonders wichtig sind: 1. Sicherer Aufenthaltsstatus, 2. Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit, 3. Begleitung bei Übergängen und 4. Längerfristige und koordinierte Planung.

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16.09.2015
Appell zur Einhaltung der Jugendhilfestandards

Der Bundesfachverband umF hat zusammen mit den Erziehungshilfefachverbänden AFET, EREV und BVkE einen Appell veröffentlicht, die Standards der Jugendhilfe bei der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auch weiterhin anzustreben. Zudem muss der Gesetzentwurf zur Umverteilung von umF auch die Strukturen vor Ort stärken.

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10.09.2015
Erleichterung der Kontoeröffnung

Aufgrund unzureichender identitätssichernder Dokumente stellt die Eröffnung von Bankkonten für viele Menschen eine schier unüberwindbare Hürde dar. Das Bundesministerium der Finanzen (BaFin) hat nun eine Übergangsregelung festgelegt, die bis zur endgültigen Klärung 2016 gilt. Das Schreiben richtet sich an die Deutsche Kreditwirtschaft und listet konkrete Anforderung für die erleichterte Eröffnung auf.

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30.08.2015
EU-Verfahrensrichtlinie: Übergangsregelungen für umF

Da Deutschland die EU-Verfahrensrichtlinie noch nicht umgesetzt hat, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen „Leitfaden zur unmittelbaren Anwendung“ herausgegeben. Dort wurden für den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verbindliche Übergangsregelungen geschaffen.

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