23.10.2015
Ausbildungsverbote und weitere Einschränkungen ab 24.10.2015

Am 24. Oktober 2015 tritt das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in Kraft. Vielen Jugendlichen aus sicheren Herkunftsländern wird damit die betriebliche Berufsausbildung verboten. Begleitete Flüchtlingskinder, die lange oder dauerhaft in Erstaufnahmen leben müssen, stehen vor Hürden beim Schulbesuch. Was sich genau ändert, erklärt unsere Arbeitshilfe.

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20.10.2015
Handlungsfähigkeit im Asylverfahren schon in Kraft

Durch das vorzeitige Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, sind Minderjährige im Asylverfahren nicht mehr handlungsfähig. Seit dem 24. Oktober 2015 muss auch für 16- und 17-jährige Minderjährige ein rechtlicher Vertreter gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge handeln. Eine eigene Asylantragstellung durch die Minderjährigen ist nicht mehr möglich. Die Handlungsfähigkeit von 16- und 17jährigen gegenüber der Ausländerbehörde besteht noch bis zum 1.11.2015. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, auch ab dem 1.11. während der vorläufigen Inobhutnahme, beim Familiengericht die vorläufige Bestellung eines Vormunds oder Pflegers zu beantragen. Dann kann auch ein Asylantrag gestellt werden.

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19.10.2015
Arbeitshilfe Umverteilung

Aufgrund der großen Nachfrage gibt der Bundesfachverband umF einen Überblick über das neue Verfahren zur vorläufigen Inobhutnahme und der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die Arbeitshilfe enthält keine Beurteilung des Gesetzes und orientiert sich stark an dem Wortlaut des Gesetzes. Auch werden keine Auskünfte über eine fachliche Begleitung und Ausgestaltung des Verfahrens getroffen.

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15.10.2015
Bundestag beschließt Dauerkasernierung und Ausbildungsverbote: Weniger Schutz und Integrationschancen für minderjährige Flüchtlinge

Die Bundesregierung hat mit dem „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“, das heute im Bundestag zur Abstimmung kommt und am Freitag, den 16.10.2015, im Bundesrat verabschiedet werden soll, ein Gesetz vorgelegt, das die Integrationschancen von Kindern und jungen Heranwachsenden dauerhaft verschlechtert. Das Gesetzespaket enthält massive Verschärfungen, welche zu Ausbildungsverboten bei geduldeten jungen Flüchtlingen, sozialer Not von Flüchtlingskindern und einer Kindeswohlgefährdung durch eine dauerhafte Unterbringung von Personen aus "sicheren Herkunftsländern" in Erstaufnahmeeinrichtung führen werden.

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15.10.2015
Bundestag beschließt Quotenregelung: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden auf unvorbereitete Kommunen verteilt

Der Bundestag hat heute das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ beschlossen. Bereits ab 1. November 2015 werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bundesweit verteilt. Ländern und Kommunen, die bisher keine oder nur wenige umF aufnehmen, bleibt kaum Zeit um Strukturen auszubauen, bevor die Minderjährigen ankommen. Das Gesetz sieht zudem erhebliche Verschlechterungen für junge Flüchtlinge vor. So soll vor der Verteilung keine rechtliche Vertretung bestellt werden. Familienzusammenführungen innerhalb Deutschlands sind so für die Minderjährigen rechtlich nicht durchsetzbar. Zudem sind medizinische Verfahren zur Alterseinschätzung explizit als mögliche Verfahren zur Alterseinschätzung vorgesehen.

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24.09.2015
Umverteilungsgesetz löst nicht die Probleme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Am morgigen Freitag berät der Deutsche Bundestag in 1. Lesung über das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, mit der die Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen geregelt werden soll. Der Bundesfachverband hat hierzu erneut eine Pressemitteilung veröffentlich.

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22.09.2015
Bildungsverbote für tausende junge Flüchtlinge

Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung soll bereits am kommenden Donnerstag beim Flüchtlingsgipfel beraten werden. Sollte das Gesetzespaket in der Form beschlossen werden, hat er massive Verschärfungen zur Folge, welche zu Bildungsverboten bei jungen Flüchtlingen und einer Kindeswohlgefährdung durch Dauerkasernierung führen können. Jugendliche aus "sicheren Herkunftsländern" und zahlreiche Geduldete würden einer Perspektive in Deutschland durch die Bildungsverbote beraubt.

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16.09.2015
Neue Studie zu Perspektiven von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Barbara Noske hat für den Bundesfachverband umF eine Studie durchgeführt, die sich mit dem wichtigen Thema der Entwicklung von langfristigen Perspektiven von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland beschäftigt. Durch Interviews mit jungen Flüchtlingen und professionellen Helfern kommt die Studie zu dem Schluss, dass insbesondere vier Ziele besonders wichtig sind: 1. Sicherer Aufenthaltsstatus, 2. Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit, 3. Begleitung bei Übergängen und 4. Längerfristige und koordinierte Planung.

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16.09.2015
Appell zur Einhaltung der Jugendhilfestandards

Der Bundesfachverband umF hat zusammen mit den Erziehungshilfefachverbänden AFET, EREV und BVkE einen Appell veröffentlicht, die Standards der Jugendhilfe bei der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auch weiterhin anzustreben. Zudem muss der Gesetzentwurf zur Umverteilung von umF auch die Strukturen vor Ort stärken.

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10.09.2015
Erleichterung der Kontoeröffnung

Aufgrund unzureichender identitätssichernder Dokumente stellt die Eröffnung von Bankkonten für viele Menschen eine schier unüberwindbare Hürde dar. Das Bundesministerium der Finanzen (BaFin) hat nun eine Übergangsregelung festgelegt, die bis zur endgültigen Klärung 2016 gilt. Das Schreiben richtet sich an die Deutsche Kreditwirtschaft und listet konkrete Anforderung für die erleichterte Eröffnung auf.

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