Sammelabschiebungen nach Afghanistan: Handeln statt Panik

Am 14. Dezember fand die erste Sammelabschiebung nach Afghanistan statt. In den nächsten Wochen und Monaten sollen weitere folgen. Angst und Panik müssen wir gemeinsam begegnen und den jungen Menschen zur Seite stehen. Hier ein paar Hinweise, was getan werden kann:

  1. Für alle, die am Ende des Jahres 18 werden und für die noch kein Asylantrag gestellt wurde, sollte schnellstmöglich geprüft werden, ob ein Antrag erfolgen muss.
  2. Für alle Afghanen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde und 18 Jahre werden oder bereits volljährig sind, sollten Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung geprüft werden, etwa durch die Ausbildungsduldung, der Bleiberechtsregelung oder die Härtefallkommission. Zudem sollte dafür gesorgt werden, dass diese weiterhin Ansprechpartner_innen haben.
  3. Kommt es zu Abschiebungsversuchen muss schnell reagiert werden. Dabei gibt es durchaus Erfolge: Mehrere Afghanistan-Abschiebungen konnten durch Eilverfahren gestoppt werden. Eine Kontaktaufnahme zu den Landesflüchtlingsräten kann ebenfalls sehr hilfreich sein, da hier oft Erfahrung mit Abschiebungen besteht.