In einer aktuellen Stellungnahme kritisiert der “Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit” den Vorschlag mehrerer Bundesländer, das Jugendwohnen gem. § 13 Absatz 3 SGB VIII neu zu regeln und minderjährige unbegleitete Geflüchtete (allein) durch die Jugendsozialarbeit zu fördern. Die zentrale Aussage der lesenswerten Stellungnahme: Die Jugendsozialarbeit leistet notwendige Beiträge zur Integration junger Geflüchteter – aber sie darf kein Ersatz für erzieherische Hilfen sein.
Stellungnahme zum geplanten Jugendwohnen: In erster Linie junge Menschen
05.12.2016