Immer öfter erhalten junge Geflüchtete nicht den Schutz, der ihnen zusteht. Oder es werden ihnen Rechte verweigert – ihr Recht auf Familie, ihr Recht auf Bildung, ihr Recht auf eine Zukunft. Um für ihre Rechte zu kämpfen, brauchen viele junge Geflüchtete anwaltlichen Beistand. Doch dafür fehlt es ihnen häufig an Geld. Helfen Sie mit einer Spende.

Ich unterstütze Klageverfahren von jungen Geflüchteten:

25 € 75 € 500 € anderer Betrag
(einmalig per Lastschrift oder Paypal)

 

Oder per Überweisung:
Bundesfachverband umF e.V.
IBAN: DE 4770 0205 0000 0889 9803
BIC: BFSWDE33MUE

Wofür wir Ihr Geld einsetzen

Der BumF hat den BumF-Rechtshilfefonds geschaffen, über den wir Anwaltskosten für junge Geflüchtete übernehmen. Mit Ihrer Spende werden Zuschüsse zu Anwaltskosten in Verfahren mit besonderer Bedeutung ermöglicht: 250 € für ein Klageverfahren, 250 € für die mündliche Verhandlung und 750€ für Verfassungsbeschwerden. Damit werden nicht nur die Rechte von Einzelnen durchgesetzt, sondern auch Grundsatzurteile erwirkt, von den viele Minderjährige profitieren können.

Durch unsere Spenderinnen und Spender konnten bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich unterstützt werden. Doch der BumF-Rechtshilfefonds ist auf Ihre Spende angewiesen, um mit seiner Arbeit fortfahren zu können. Lesen Sie hier mehr über einzelne Fälle:

Der Fall von Reza A.

Vor Angst nicht mher leben können - drohende Abschiebung in ein unbekanntes Land

Der Fall von Harun O.

Im Behördenchaos 3 Jahre älter gemacht - Drohende Abschiebung nach Afghanistan

Der Fall von Mojtaba A.

Drohende Abschiebung nach Afghanistan – wegen einer falschen Hausnummer

Häufige Fragen

Was hat es mit dem BumF-Rechtshilfefonds auf sich? Und wie funktioniert das alles? Die wichtigsten Fragen hier im Überblick.

  • Warum brauchen junge Geflüchtete rechtlichen Beistand?

    Junge Flüchtlinge sind besonders schutzbedürftig. Mit unserem Rechtshilfefonds helfen wir jungen Menschen dabei, dass sie in Sicherheit und Geborgenheit ankommen und sich eine Perspektive in Deutschland aufbauen können. Wir helfen ihnen z.B. bei Klageverfahren, wenn ihnen Schutz verweigert wird, die Ausbildungsaufnahme verboten wird oder wenn eine Zusammenführung mit Eltern und Angehörigen scheitert.

    Die in den letzten Jahren teils im Hau-Ruck-Verfahren erfolgten Gesetzesverschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht haben in vielen Fällen zu Rechtsunsicherheit geführt. Zugleich lastet auf den Behörden oft großer politischer Druck, restriktiv zu entscheiden. Das geht zu Lasten der Rechte und Zukunftsperspektiven minderjähriger und junger volljähriger Flüchtlinge. In vielen Fällen müssen Rechtsansprüche vor Gericht geltend gemacht werden. Dafür brauchen junge Geflüchtete qualifizierte Rechtsbeistände.

  • Welche Möglichkeiten gibt zu spenden?

    Es gibt drei verschiene Spendenmöglichkeiten: Per SEPA-Lastschrift, per Paypal und per SEPA-Überweisung. Alle Spenden sind einmalig. Möchsten Sie uns statttdessen auf regelmäßiger Basis unterstützen, hilft uns das sehr. Sehen Sie sich dazu unsere Fördermitgliedschaften an.

    Das Lastschrift-Verfahren wird über eine sichere Verbindung von der Bank für Sozialwirtschaft abgewickelt. Dazu wählen Sie einfach oben auf dieser Seite einen Betrag aus, den Sie spenden wollen. Sie werden dann zur Bezahlung an unsere Bank weitergeleitet.

    Möchten Sie per Paypal zahlen, können Sie entweder den obigen Schritten folgen, oder auch direkt diesen Paypal-Button verwenden:


    Wenn Sie Ihre Spende direkt überweisen möchten, steht Ihnen dieses Konto unseres Rechtshilfefonds zu Verfügung:

    Bundesfachverband umF e.V.
    IBAN: DE 4770 0205 0000 0889 9803
    BIC: BFSWDE33MUE
    Verwendungszweck: Rechtshilfe

    Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne bei rechtshilfe@b-umf.de

    Planen Sie eine Spende über 1.000€? Melden Sie sich ebenfalls gerne bei uns, damit wir das Vorgehen individuell absprechen können.

  • Was passiert mit meiner Spende und ist sie steuerlich absetzbar?

    Ihre Spende wird ausschließlich für den Rechtshilfefonds des BumF e.V. verwendet und ist steuerlich absetzbar. Wenn Sie im Spendenformular ihre Adresse angeben und eine Spendenquittung wünschen sendet Ihnen der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. Jeweils am Anfang des Folgejahres erhalten Sie eine Spendenquittung für Ihre Steuererklärung.

  • Welche Verfahren werden durch den BumF-Rechtshilfefonds bezuschusst?

    Der BumF-Rechtshilfefonds unterstützt junge Geflüchtete bei Klageverfahren. Es werden Finanzierungshilfen in Asylverfahren, in ausländerrechtlichen, leistungsrechtlichen und jugendhilferechtlichen Verfahren gewährt. Voraussetzung ist, dass die Person selbst keinen Anwalt zahlen kann und eine besondere Bedeutung des Verfahrens vorliegt. Die Richtlinien des Fonds finden Sie hier (PDF).

  • Wer kann Rechtshilfe beantragen? Wie läuft das Antragsverfahren?

    Anträge können über Organisations-, Einzel- und Fördermitglieder des Bundesfachverbands umF eingereicht werden. Anträge von Nicht-Mitgliedern können in Verfahren mit besonderer Bedeutung ebenfalls bezuschusst werden. Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

  • Was ist der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.?

    Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge setzt sich seit 1998 für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende ein. Als gemeinnütziger Verein können wir unabhängig agieren und parteiisch an der Seite der jungen Menschen und der sie unterstützenden Systeme stehen. Wir bieten Hilfestellungen für junge Flüchtlinge ebenso wie für Fachkräfte und ehrenamtlich Aktive. Unser Ziel ist, dass junge Flüchtlinge ohne Angst, Ausgrenzung und Diskriminierung aufwachsen können und die gleichen Rechte wie alle anderen jungen Menschen erhalten. Hier erfahren Sie mehr zur Arbeit des BumF.

Wenn es ernst wird: Der BumF-Rechtshilfefonds unterstützt junge Geflüchtete, ihre Rechte durchzusetzen. Helfen Sie jetzt mit.

Spenden
Unterstützung beantragen

Sie benötigen finanzielle Unterstützung bei einem juristischen Verfahren? Anträge können über Organisations-, Einzel- und Fördermitglieder des Bundesfachverbands umF eingereicht werden. Anträge von Nicht-Mitgliedern können in Verfahren mit besonderer Bedeutung ebenfalls bezuschusst werden.

Informationen zur Antragstellung

Projektmitarbeiterin

Jasmin Asaad

E-Mail: rechtshilfe@b-umf.de