Der Bundesfachverband lehnt es ab, bestimmte Herkunftsländer, per se als „sicher“ zu definieren. Es bedarf in jedem Fall einer individuellen Prüfung der Schutzbedürftigkeit, die nicht durch pauschale Vorannahmen beeinflusst werden sollte. Insbesondere der Identifizierung kinderspezifischer Fluchtgründe muss genügend Raum gegeben werden, dies ist im Rahmen von Verfahren, die lediglich eine summarische Prüfung des Einzelfalles sicherstellen, nicht gewährleistet.
(Februar 2016)