Der BumF verdeutlicht in diesem Positionspapier seine kritische Haltung gegenüber der Bezeichnung „unbegleitete minderjährige Ausländer_in“. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verfügen unabhängig von ihrer Anerkennung im Asylverfahren über erlebte existentielle Bedrohungen im Herkunftsland und Erfahrungen der Flucht. Der Begriff „Flüchtling“ trifft somit die tatsächliche Erfahrung, der Begriff „Ausländer_in“ hingegen unterschlägt dies und lässt die tatsächliche Schutzbedürftigkeit und Vulnerabilität außen vor.
(Dezember 2015)