04.11.2021
Stellenausschreibung: Leitung der Geschäftsstelle und Vereinskoordination

Der BumF sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Leitung der Geschäftsstelle und Vereinskoordination. Die Stelle umfasst 30 Wochenstunden und ist zunächst befristet bis 31.12.2023. Eine langfristige Beschäftigung wird angestrebt. Die Bewerbungsfrist ist der 28. November 2021.

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02.11.2021
Gemeinsames Forderungspapier von BumF und JoG anlässlich der Koalitionsverhandlungen

Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen haben der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) e.V. und Jugendliche ohne Grenzen (JoG) eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der einige wesentliche Forderungen für die Gestaltung einer künftigen Migrations- und Asylpolitik formuliert sind.

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20.10.2021
Zwischenruf zur Situation an der polnisch-belarussischen Grenze

Die verheerende Situation an der polnisch-belarussischen Grenze verschärft sich derzeit zunehmend. Auch das Beratungsangebot des BumF e.V. erreichen bereits Schicksale von Kindern und Jugendlichen, die in der Grenzregion ausharren müssen. Minderjährige sind eine besonders vulnerable Gruppe, sie brauchen schnellstmöglich Schutz und bedarfsgerechte Hilfe!

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19.10.2021
#jmmdigital: Videoreihe zu den Inhalten des entfallenen JMM-Online-Fachtags

Ende 2018 startete das Projekt „Jugendhilfe macht’s möglich?! Rechte junger Geflüchteter und ihrer Familie stärken.“, das sich mit der Frage auseinandersetzte, inwieweit die Kinder- und Jugendhilfe geflüchteten Familien Unterstützung anbieten kann und wie diese aussehen könnte Statt des abschließenden Fachtags des JMM-Projekts, der ausfallen musste, wurde eine Videoreihe zusammengestellt. Die Beiträge sowie kontextualisierende Hintergrundinformationen zu den Projektinhalten und -ergebnissen sind nun online verfügbar.

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19.10.2021
Forderungspapier zu Beschäftigungsverboten veröffentlicht

Anlässlich der Berlin-Wahl und der nun beginnenden Koalitionsverhandlungen, hat die Berliner AG Beschäftigungsverbote, die vom Bundesfachverband umF mitgetragen wird, ein Forderungspapier zu Beschäftigungsverboten veröffentlicht.

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19.10.2021
Bitte um Teilnahme: Online-Umfrage zur Situation minderjähriger Flüchtlinge (Frist verlängert)

Auch in diesem Jahr führen wir eine Online-Umfrage durch, die sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendämter, Pflegeeltern, Beratungsstellen und weitere Personen richtet, die mit jungen Geflüchteten in Kontakt stehen. Wir freuen uns, wenn Sie bzw. Ihr an der Umfrage bis einschließlich 10. November teilnimmt.

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29.09.2021
Junge Geflüchtete aus Afghanistan - aktuelle Situation und aufenthaltsrechtliche Hinweise

Die Ankunft junger Afghan*innen in Deutschland seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan ist auch in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht eine Ausnahmesituation. In der Einzelfallberatung des BumF erreichen uns Fälle, in denen Jugendliche unter den chaotischen Bedingungen der Evakuierung von ihren Familien getrennt wurden. Zahlreiche umF sind in ihrer Angst um Angehörige in Afghanistan schier verzweifelt und damit psychisch extrem belastet. Es kursieren zahlreiche Falschinformationen, die entweder weiter verunsichern oder unerfüllbare Erwartungen schüren. Dabei war und ist der Umgang mit der aufenthaltsrechtlichen Situation bundesweit alles andere als einheitlich...

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23.09.2021
BumF-Herbsttagung 2021 “Gut vernetzt – wo steht die Arbeit mit jungen Geflüchteten?"

Die diesjährige Herbsttagung des Bundesfachverbands umF steht unter dem Motto „Gut vernetzt - wo steht die Arbeit mit jungen Geflüchteten?“. Sie stellt neben aktuellen Themen aus der Praxis der Arbeit mit (unbegleiteten) minderjährigen Geflüchteten vor allem die Vernetzung in den Vordergrund. Durch sinkende Fallzahlen vor Ort, damit Abbau von Strukturen und Expertise, Einzelkämpfer*innentum und coronabedingten Wegfall von Arbeitsgruppen und Fachgremien hat die Vernetzung vor Ort gelitten. Wir wollen gemeinsam schauen, was es wo (noch) gibt, wovon wir auch überregional profitieren können und wie wir gute Strukturen stärken können. Im Fokus steht zudem die Situation von jungen volljährigen Geflüchteten, da dies eine stetig wachsende Gruppe mit ganz eigenen Bedarfen und Voraussetzungen für Betreuung und Beratung ist. Mehr noch als bei Minderjährigen greifen hier aufenthaltsrechtliche und jugendhilferechtliche Aspekte ineinander und bestimmen den Alltag von Jugendlichen und Betreuungssettings. Die Reform des SGB VIII hat Care Leaver in den Blick genommen. Damit ergeben sich auch Änderungen für die Zielgruppe der ehemaligen umF.

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21.09.2021
Keine „Jugendhilfe Light“ in Sammelunterkünften für junge volljährige Geflüchtete!

Gemeinsame Pressemitteilung vom 20. September 2021 vom Flüchtlingsrat Berlin, dem Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen BBZ, Jugendliche ohne Grenzen und dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge BumF zum Pilotprojekt des Landeamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zur „bedarfsorientierten Unterbringung von ehemals unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (EUMF)“ Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten stellt heute – am Weltkindertag - ein Pilotprojekt für die Unterbringung junger Geflüchteter vor. Dieses Projekt für die ehemals unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge betrifft deren Übergang aus der Jugendhilfe in die Zuständigkeit des LAF. Das Pilotprojekt wurde in Kooperation mit dem Bezirksamt Pankow entwickelt. Es wird außerdem eine Kooperation mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg angestrebt. Das Pilotprojekt sieht vor, dass junge Geflüchtete mit Vollendung des 18. Lebensjahres die stationäre Jugendhilfe verlassen und in eine vom LAF finanzierte Wohnform innerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft überführt werden, dort aber noch ambulant durch einen freien Träger der Jugendhilfe betreut werden (in Anwednung von § 41 i.V.m. § 30 SGB VIII). Danach soll für diese Jugendlichen also nicht mehr die notwendige und bedarfsorientierte Unterstützung der stationären Jugendhilfe gelten, sondern - offenbar um Kosten zu sparen - eine „Jugendhilfe Light“ für junge Volljährige in LAF-Sammelunterkünften installiert werden, die keinerlei Jugendhilfe-Standards einhält. Sie werden damit all den von uns schon seit Jahren kritisierten Einschränkungen und Problemen ausgesetzt, wie fehlender Privatsphäre, keinen Mietverträgen und Mieter:innenrechten, eingeschränkten Besuchs-, und Postausgabezeiten, oder Übernachtungsverboten. Die jungen Menschen werden gemeinsam in einem extra Trakt der Unterkunft in 2-3 Bettzimmern untergebracht, in dem sie wie die anderen Bewohner:innen von Sammelunterkünften dem ernüchternden Alltag des Lagerlebens ausgesetzt sind. „Die ambulante Jugendhilfe kann unter diesen Umständen gar nicht funktionieren und damit auch nicht geeignet im Sinne von § 41 Abs. 1 SGB VIII sein, da es nicht möglich ist, unter diesen Lebensbedingungen ein eigenverantwortliches und selbständiges Lebenzu führen und zu gestalten, was die eigentlichen Ziele der Hilfe ist“, sagt Nora Brezger vom Flüchtlingsrat Berlin, „außerdem konterkariert eine Unterbringung in einer Sammelunterkunft im Anschluss an die stationäre Jugendhilfe alle erreichten sozialpädagogischen Erfolge hin zu einem eigenständigen und selbstbestimmten Leben.“ Jugendhilfeträger, die sich auf solche Geschäftsmodelle einlassen, senken ohne Not ihre Ansprüche auf Professionalität und berufliches Ethos auf ein erschreckend niedriges Niveau. Sie haben nicht die Lehren aus der Vergangenheit (2015-2017) gelernt, als der Landesrechnungshof in seinem Bericht von 2017 erhebliche Rechtsverstöße bei der Unterbringung unbegleitet eingereister, minderjähriger Flüchtlinge konstatierte. Dass eine solche Idee von den Bezirken Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg mitgetragen wird, wo Rot-Rot-Grün in politischer Verantwortung ist, verwundert uns sehr. Wir verlangen daher ein klares Bekenntnis der Linken, Grünen und der SPD zu einer Politik, die die Rechte von jungen Geflüchteten auch nach Erreichen der Volljährigkeit umfänglich respektiert und einhält und ihnen ihre Perspektiven auf ein nachhaltiges Ankommen in Deutschland nicht verbaut. Politik und Behörden sollten sich von den Bedürfnissen der jungen Geflüchteten leiten lassen und nicht durch finanzielle Spareffekte beeinflusst werden. Wir fordern die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben: Eine regelhafte Gewährung von Hilfe für Junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die sich in Art und Umfang am individuellen Bedarf der jungen Menschen orientiert und in ihrer Ausgestaltung die Vorgaben des Kinder- und Jugendhilferechts einhält. Wir fordern außerdem eine Anschlussunterbringung nach (rechtmäßiger) Beendigung der Jugendhilfe in Wohngemeinschaften oder anderen angemessenen Wohnformen, nicht in Sammelunterkünften für Erwachsene. Wir fordern den Wohnberechtigungsschein mit Dringlichkeit zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für geflüchtete junge Volljährige, die aus der Jugendhilfe entlassen werden, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Wir fordern ein Kontingent innerhalb der landeseigenen Wohnungen für geflüchtete junge Volljährige, die aus der Jugendhilfe entlassen werden. Vor allem aber fordern wir das LAF auf, die Umsetzung des Pilotprojekts zu stoppen und die Rechte geflüchteter junger Menschen umfassend zu achten. Pressekontakte: Flüchtlingsrat Berlin e.V., Nora Brezger, Tel. 017677209320, Email: brezger@fluechtlingsrat-berlin.de BBZ, Daniel Jasch, Tel. 030 6664 07 21, Email: d.jasch@kommmitbbz.de

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09.09.2021
Neues Rechtsgutachten zum Thema Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat im Rahmen seiner Kampagne zur Kostenheranziehung ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht. Die Kampagne hat zum Ziel, alle Beteiligten über das Verfahren nach § 44 SGB X zu informieren: Bestandkräftig gewordene rechtswidrige Kostenbescheide können auch im Nachhinein korrigiert und zu Unrecht geleistete Kostenbeiträge zurückverlangt werden. Dies gilt auch für abgeschlossene Fälle.

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