Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat im Rahmen seiner Kampagne zur #Kostenheranziehung ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht:„Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – ein Rechtsgutachten zum Thema Wiederaufnahme des Verfahrens und Rücknahme eines bestandskräftigen rechtswidrigen Kostenbescheids“
Die Kampagne hat zum Ziel, alle Beteiligten über das Verfahren nach § 44 SGB X zu informieren: Bestandkräftig gewordene rechtswidrige Kostenbescheide können auch im Nachhinein korrigiert und zu Unrecht geleistete Kostenbeiträge zurückverlangt werden. Dies gilt auch für abgeschlossene Fälle.
Der Fokus des Rechtsgutachtens liegt auf der Beantwortung praxisrelevanter Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X:
- Hat ein gestellter Überprüfungsantrag unmittelbare Auswirkungen auf aktuelle Zahlungen von Kostenbeiträgen?
- Sind gezahlte Kostenbeiträge, die auf fehlerhafter Berechnung beruhen, vom Jugendamt zurückzuzahlen?
- Für welchen Zeitraum können etwaige Rückzahlungen geltend gemacht werden?
- Gilt ein Anspruch auf Verzinsung für die Erstattung von zu Unrecht erhobenen Beiträgen?
Die Inhalte des Rechtsgutachtens sollen betroffenen junge Menschen, Ombudspersonen sowie Fachkräften der öffentlichen Träger der Jugendhilfe Orientierung bei der Antragstellung bzw. Bearbeitung solcher Überprüfungsanträge geben.
Das aktuelle Rechtsgutachten wurde von RA Benjamin Raabe erstellt und steht zum kostenlosen Download zur Verfügung. Es baut auf dem Rechtsgutachten „Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII – Materielle Rechtsfragen und Verfahren“ aus Dezember 2019 auf.
Beide Rechtsgutachten können auch gegen Portokosten bestellt werden. Bestellung und Informationen unter: info@ombudschaft-jugendhilfe.de