Wie auch in vielen anderen Bundesländern hat die Ausländerbehörde Berlin bzw. das Landesamt für Einwanderung für zahlreiche geflüchtete Menschen in Berlin ein Beschäftigungsverbot verfügt. Der Zugang zu Arbeit, einer (betrieblichen) Ausbildung und diversen Praktika ist ihnen somit versperrt.
Dies hat nicht nur massive Folgen für ihre „Integration“ und Teilhabe, sondern erschwert bzw. verhindert vor allem auch die Sicherung ihres Aufenthalts in Form eines humanitären Bleiberechts.
Anlässlich der Berlin-Wahl und der nun beginnenden Koalitionsverhandlungen, hat die Berliner AG Beschäftigungsverbote, die vom Bundesfachverband umF mitgetragen wird, hierzu ein Forderungspapier veröffentlicht.