21.05.2019
Übersicht zu Unterstützungsangeboten beim Familiennachzug: Kontaktdaten für neun Länder

Die International Organisation Migration IOM ist mittlerweile in neun Ländern mit ihrem Familienunterstützungsprogramms (FAP) vertreten. Diese sind Äthiopien (Addis Abeba) Jordanien (Amman), Libanon (Beirut), Nordirak (Erbil), Türkei (Istanbul), Afghanistan (Kabul), Ägypten (Kairo), Sudan (Khartum) und Kenia (Nairobi).

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07.05.2019
Umsetzung des EuGH-Urteils zum Elternnachzug: DRK-Beratungshinweise zur aktuellen Rechtsprechung

Der DRK-Suchdienst hat aktuelle Beratungshinweise zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Elternnachzug zu anerkannten Flüchtlingen (C-550/16) in Deutschland veröffentlicht. Es zeichnet sich derzeit aufgrund aktueller Rechtsprechung ab, dass zumindest in bestimmten Fallkonstellationen das Urteil auf Deutschland anwendbar ist.

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23.04.2019
Fachbeitrag: Bundesregierung ignoriert Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

Das EuGH-Urteil zum Elternnachzug wartet in Deutschland auch nach 12 Monaten weiter auf seine Umsetzung. Eine gemeinsame Position der Bundesregierung fehlt. So werden aktuell die Nachzugsanträge zu volljährig gewordenen umF abgelehnt. Leidtragenden sind die Familie

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18.04.2019
Bundesratsinitiative zum Familiennachzug zu umF

Genau vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die während des Asylverfahrens volljährig geworden sind, und denen Schutz zuerkannt wird, der vereinfachte Familiennachzug gewährt werden muss. Doch die Umsetzung dieser EuGH-Rechtssprechung wird durch das Auswärtige Amt nicht umgesetzt. Nun haben Rheinland-Pfalz und Thüringen eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, die den Familiennachzug für Eltern und Geschwister von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erleichtern soll. Auch anerkannte Asylbewerber, die während des Verfahrens volljährig werden, sollen demnach künftig ihre Angehörigen nach Deutschland holen können.

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18.04.2019
Broschüre: Recht auf Familie

Das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie, das sowohl in der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte als auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert ist, wurde im Kontext von Flucht und Migration je nach politischen Interessen immer wieder bestimmten Gruppen gewährt und anderen verweigert. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften hat nun eine Broschüre zu Fragen rund um das Recht auf Familie veröffentlicht. Ulrike Schwarz und Nerea González Méndez de Vigo vom BumF haben sich in ihrem Fachbeitrag mit dem Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen aus dem Herkunftsland oder aus einem Transitland außerhalb Europas auseinandergesetzt und die aktuelle rechtliche Situation analysiert.

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10.04.2019
Fachbeitrag: Wie funktioniert die Familienzusammenführung von umF innerhalb Europas?

Was ist der Handlungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe? Wer zieht zu wem? Wie läuft das Verfahren ab und welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung? Diese und weitere Fragen, werden im Rahmen des Fachbeitrages "Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland und Familienzusammenführung durch die Dublin III-VO" beantwortet.

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15.03.2019
Statistik: Familiennachzug und Verfahrensdauer bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Vom 01.01.2015 - 30.11.2018 wurde insgesamt 7.854 Eltern und 8.158 sonstigen Angehörigen (z.B. Geschwister) von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) Aufenthaltserlaubnisse aufgrund eines Nachzuges aus dem Ausland erteilt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervor.

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12.03.2019
Nachzug zu volljährig gewordenem Flüchtling: OVG Berlin-Brandenburg verpflichtet zur Visumserteilung

Das OVG Berlin-Brandenburg hat der Praxis des Auswärtigen Amtes, den Nachzug zu volljährig gewordenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu verweigern, in einem weiteren Fall eine Absage erteilt. Das EuGH-Urteil vom 12. April 2018 müsse beachtet werden. Bisher wird das Urteil durch die Bundesregierung nicht umgesetzt.

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21.02.2019
Willkommensbroschüre: Jetzt auch auf Tigrinya!

Jetzt auch auf Tigrinya bestellbar: Unsere Willkommensbroschüre für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte habe ich? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in jugendgerechter Sprache.

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30.01.2019
Unterstützung beim Familiennachzug aus Äthiopien, Ägypten und Kenia

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) bietet mittlerweile auch Unterstützung beim Familiennachzug von Personen mit legalem Aufenthalt in Äthiopien, Ägypten und Kenia an. Das IOM Family Assistant Program (FAP) ist in den Ländern mit lokalen Büro's vertreten, an die sich bei Nachzugsfragen gewendet werden kann.

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