09.02.2018
Koalitionsvertrag: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Zielgruppe von Verschärfungen

Union und SPD haben sich im Rahmen der Koalitionsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Der Bundesfachverband umF sieht die Vereinbarungen zu minderjährigen Flüchtlingen mit großer Sorge. Der Eltern- und Geschwisternachzug zu subsidiär geschützten Kindern und Jugendlichen soll offenbar von dem monatlichen Kontigent von 1000 Personen ausgenommen werden. Die geplanten Anker-Zentren könnten zudem zu Türstehern des Kinderschutzes werden.

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02.02.2018
Bundestag beschließt erneute Aussetzung des Familiennachzugs

Der Bundestag hat am 1. Februar 2018 eine Verlängerung der Aussetzung des Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen, die bis zum Inkrafttreten einer von Union und SPD beabsichtigten Neuregelung gilt. Bei den Sondierungsgesprächen wurde vereinbart, dass ab August 2018 pro Monat bis zu 1000 Personen nachziehen dürfen. Das Recht auf Familie wird so zum Gnadenrecht. Der Teufel liegt zudem im Detail: Bleibt es bei den Formulierungen aus dem Sondierungsergebnis, droht der Eltern- und Geschwisternachzug zu unbegleiteten Minderjährigen von dem Kontingent ausgenommen zu werden. Der Bundesfachverband umF fordert, die belastenden Trennungssituationen ernst zu nehmen, den Familiennachzug zu ermöglichen und einen Anspruch auf Eltern- und Geschwisternachzug sicherzustellen.

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26.01.2018
Umfrage unter 2211 Fachkräften: Viele geflüchtete Kinder und Jugendliche haben Gewalt und Missbrauch erlebt.

Der Bundesfachverband umF hat eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt. Ein Großteil der Jugendlichen ist demnach durch das Erleben von Gewalt und Missbrauch im Herkunftsland sowie während der Flucht belastet. Die Gesamtzahl junger Flüchtlinge in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit ist in 2017 um ca. 9.000 Personen auf 54.962 junge Menschen gesunken (Stand: 8.12.2017). 44% von ihnen sind junge Volljährige. Der BumF appelliert an Politik und Jugendämter diese jungen Menschen weiterhin zu unterstützen, abrupte Hilfebeendigungen zu vermeiden und Zukunftsperspektiven abzusichern. Die, in vielen Bundesländern oft als schlecht oder sehr schlecht bewertete, Bildungssituation älterer Jugendlicher muss dringend verbessert werden.

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19.01.2018
Hauruck-Verfahren im Bundestag: Erneute Aussetzung des Familiennachzugs soll beschlossen werden

Heute wird im Bundestag darüber beraten, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten über den 16. März 2018 hinaus zu verlängern. Die Union hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der zeitnah beschlossen werden könnte. Damit soll Familie weiterhin die Möglichkeit genommen werden, gemeinsam und in Sicherheit zu leben. Am Montag, dem 22. Januar 2018 um 9:00 Uhr wird daher vor dem Bundestag demonstriert. Der BumF ruft dazu auf, an den Protesten teilzunehmen. Wir sagen: Kinder, egal welcher Herkunft, brauchen ihre Eltern!

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16.01.2018
Sondierungsergebnis: Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind Leidtragende der Beschlüsse

Union und SPD haben sich im Rahmen der Sondierungsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Der Bundesfachverband umF begrüßt, dass Verbesserungen beim Bleiberecht geplant sind. Besorgniserregend sind jedoch die Einigungen zum Familiennachzug, zu den Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER-Einrichtungen) sowie den sicheren Herkunftsstaaten. Geflüchtete Kinder und Jugendliche drohen damit zu den Leidtragenden der Beschlüsse zu werden. Der Bundesfachverband umF warnt insbesondere vor einem Systembruch im Kinderschutz.

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20.12.2017
Elternnachzug: Verwaltungsgericht verpflichtet Deutschland zur Visumserteilung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat erstmals die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, einer syrischen Familie ein Visum zum Familiennachzug zu ihrem 16-jährigen Sohn zu erteilen, der in Deutschland den subsidiären Schutz erhalten hatte (VG Berlin, Urteil vom 7. November 2017, VG 36 K 92.17 V). Das Verfahren wurde durch den Rechtshilfefonds des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. und von der Organisation JUMEN e.V. - Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland unterstützt.

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29.11.2017
Dokumentation der BumF Herbsttagung 2017

Am 9.-11. Oktober 2017 fand in Berlin die jährliche Herbsttagung des Bundesfachverband umF statt. Die Präsentationen der unterschiedlichen Vorträge und Workshops sind nun auf unserer Website veröffentlicht.

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09.11.2017
Kinder und Jugendliche brauchen ihre Familien

Familien können nicht immer die Flucht gemeinsam antreten oder auf dem Fluchtweg zusammenbleiben. So kommen häufig geflüchtete Kinder und Jugendliche auf der Suche nach Schutz in Deutschland an, die von ihren Familien getrennt wurden. Um wieder ein normales Leben führen zu können, ist es von großer Bedeutung, dass sie so bald wie möglich wieder mit ihrer Familie zusammen sein können. Familienangehörige nach Deutschland nachzuholen gestaltet sich jedoch zunehmend schwieriger. In einem gemeinsamen Hintergrundpapier des Bundesfachverbands umF und UNICEF werden die aktuellen politischen und strukturellen Hindernisse analysiert, die den Familiennachzug einschränken. Zudem stellt das Papier konkrete politische Forderungen im Interesse des Wohlergehens der Kinder und Jugendlichen auf, um bestehende Hindernisse aus dem Weg zu räumen und das Recht auf Familie zu realisieren.

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01.11.2017
Koalitionsverhandlungen: BumF fordert Schutz und Teilhabe von minderjährigen Flüchtlingen

Ein wichtiger Prüfstein der Koalitionsverhandlungen muss die Umsetzung und Wahrung der Kinderrechte sein. Der Bundesfachverband umF hat sich daher mit Positionspapieren zum Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie zum Kinder- und Jugendhilferecht an die Verhandlungsparteien gewandt. Zu unseren zentralen Forderungen gehören der gesicherte Zugang zu Schule und Ausbildung, der Eltern- und Geschwisternachzug zu Minderjährigen, die Harmonisierung von Ausländerrecht und Kinder- und Jugendhilferecht, die überzeugte Ausrichtung des Jugendhilferechts am Kindeswohl, der Schutz vor Abschiebungen aus Schulen und Jugendhilfe sowie die realistische Ausgestaltung des Bleiberechts bei Integrationserfolg. Noch immer haben zahlreiche Kinder keinen Zugang zu sozialen Rechten, wie Bildung und Gesundheit. Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien nach Deutschland einreisen, sind in Aufnahmeeinrichtungen zum Teil erheblichen Gefährdungen ausgesetzt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Integrationsverhindernde Praktiken und Gesetzesverschärfungen müssen schnellstmöglich rückgängig gemacht werden, damit die Teilhabe von jungen Menschen möglich ist.

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24.10.2017
BVerfG entscheidet zum Elternnachzug

Am 11. Oktober 2017 hat das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag eines 17-Jährigen syrischen Jugendlichen abgelehnt, der gegen die Einschränkung des Elternnachzuges zu subsidiär Geschützten geklagt hatte. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit sei in einem Hauptsache und nicht im Eilverfahren zu klären. Damit bestehen weiterhin Chancen. Der Bundesfachverband umF hält die Einschränkung für rechtswidrig und unterstützt über seinen Rechtshilfefonds zusammen mit JUMEN e.V. junge Flüchtlinge um einen Nachzugsanspruch durchzusetzen. Über einen der Fälle berichtete zuletzt die Süddeutsche Zeitung.

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