Seit 1.07.2020 ist der Familiennachzug nach Deutschland grundsätzlich wieder möglich, sowohl die tatsächliche Einreise als auch – je nach Einreiseland – die Beantragung. Der DRK Suchdienst hat dazu Beratungshinweise veröffentlicht.
Für abgelaufenen Visa, die aufgrund der Corona bedingten Einreisesperre nicht genutzt werden konnten, hat das Bundesinnenministerium ebenfalls Hinweise veröffentlicht. Wichtig: Der Antrag auf Neuvisierung von Visa, die wegen der Corona-Krise nicht genutzt werden konnten und abgelaufen sind, muss innerhalb von einem Monat gestellt werden, ab dem Zeitpunkt, zu dem die Möglichkeit der Antragstellung auf der Webseite der jeweiligen Auslandsvertretung bekanntgegeben worden ist! Bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei hat die Frist bereits zu laufen begonnen, sie läuft bis zum 31.07.2020. Bei den anderen Auslandsvertretungen empfiehlt es sich, regelmäßig die Webseiten zu checken.
Das Berliner Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant*innen (BBZ) hat einen Überblick in deutscher und arabischer Sprache zusammengestellt – dieser kann abgerufen werden unter: