10.04.2019
Fachbeitrag: Wie funktioniert die Familienzusammenführung von umF innerhalb Europas?

Was ist der Handlungsrahmen der Kinder- und Jugendhilfe? Wer zieht zu wem? Wie läuft das Verfahren ab und welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung? Diese und weitere Fragen, werden im Rahmen des Fachbeitrages "Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland und Familienzusammenführung durch die Dublin III-VO" beantwortet.

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15.03.2019
Statistik: Familiennachzug und Verfahrensdauer bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Vom 01.01.2015 - 30.11.2018 wurde insgesamt 7.854 Eltern und 8.158 sonstigen Angehörigen (z.B. Geschwister) von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) Aufenthaltserlaubnisse aufgrund eines Nachzuges aus dem Ausland erteilt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervor.

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12.03.2019
Nachzug zu volljährig gewordenem Flüchtling: OVG Berlin-Brandenburg verpflichtet zur Visumserteilung

Das OVG Berlin-Brandenburg hat der Praxis des Auswärtigen Amtes, den Nachzug zu volljährig gewordenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu verweigern, in einem weiteren Fall eine Absage erteilt. Das EuGH-Urteil vom 12. April 2018 müsse beachtet werden. Bisher wird das Urteil durch die Bundesregierung nicht umgesetzt.

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21.02.2019
Willkommensbroschüre: Jetzt auch auf Tigrinya!

Jetzt auch auf Tigrinya bestellbar: Unsere Willkommensbroschüre für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte habe ich? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in jugendgerechter Sprache.

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30.01.2019
Unterstützung beim Familiennachzug aus Äthiopien, Ägypten und Kenia

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) bietet mittlerweile auch Unterstützung beim Familiennachzug von Personen mit legalem Aufenthalt in Äthiopien, Ägypten und Kenia an. Das IOM Family Assistant Program (FAP) ist in den Ländern mit lokalen Büro's vertreten, an die sich bei Nachzugsfragen gewendet werden kann.

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10.01.2019
Erfolg zu Jahresbeginn: Kindeswohl bricht Fristerfordernis im Dublinverfahren

In einem vom VG Münster behandelten Fall lehnte das BAMF den Antrag eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings in Griechenland auf Familienzusammenführung mit seinem in Deutschland lebenden Bruder zunächst ab, da Fristen verstrichen waren. Das VG Münster entschied nun zugunsten des Minderjährigen. Dies hat auch für andere Verfahren Bedeutung, da klargestellt wurde: Das Kindeswohl steht über dem Fristerfordernis im Dublinverfahren.

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02.10.2018
Aktualisierte Hinweise zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Familiennachzug zu volljährig gewordenen umF

Den Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erreichen vermehrt Hinweise, dass das Auswärtige Amt Anträge auf Familiennachzug, in denen während des Verfahrens die Volljährigkeit eingetreten ist, mit dem Argument ablehnt, das Urteil des EuGH vom 12. April 2018 sei in Deutschland nicht anwendbar, da eine Vergleichbarkeit mit der niederländischen Rechtslage fehle und werde daher in Deutschland nicht umgesetzt. Vorgelegt hatte die Rechtsfrage, welcher Zeitpunkt für die Minderjährigkeit zum Zweck des Familiennachzugs eines Drittstaatsangehörigen zu einem GFK Flüchtling maßgeblich ist, die Niederlanden. Ob es sich hierbei bereits um eine abgestimmte Position der Bundesregierung handelt, ist noch unbekannt.

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25.09.2018
DRK und IOM Fachinformationen zum Familiennachzug

Das DRK hat Informationen zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Elternnachzug zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen sowie Ergänzungen zum Thema Familiennachzug zu subsidär Schutzberechtigten veröffentlicht. Die IOM hat zudem ein Merkblatt zum Thema medizinische Begutachtung und Gebühren beim Nachzug veröffentlicht.

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02.08.2018
Arbeitshilfen zum Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Wer kann seine Angehörigen nachholen? Wie ist das Verfahren? Nach welchen Kritierien erfolgt die Auswahl, der bis zu 1.000 Personen, die nun monatlich zu subsidiär Schutzberechtigten nachziehen können? Wir haben aktuelle Arbeitshilfen zum Thema zusammengestellt.

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01.08.2018
Neuregelung des Familiennachzug: Geschwister werden zurückgelassen

Heute tritt die Neuregelung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen in Kraft. Zu den bis zu 1000 Personen die pro Monat kommen dürfen, zählen nur die Eltern – nicht die Geschwister - von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Der Bundesfachverband umF fordert das Auswärtige Amt und das Innenministerium auf, zeitnah eine Härtefallregelung zu vereinbaren, die das Kindeswohl beim Geschwisternachzug sicherstellt

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