10.01.2019
Erfolg zu Jahresbeginn: Kindeswohl bricht Fristerfordernis im Dublinverfahren

In einem vom VG Münster behandelten Fall lehnte das BAMF den Antrag eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings in Griechenland auf Familienzusammenführung mit seinem in Deutschland lebenden Bruder zunächst ab, da Fristen verstrichen waren. Das VG Münster entschied nun zugunsten des Minderjährigen. Dies hat auch für andere Verfahren Bedeutung, da klargestellt wurde: Das Kindeswohl steht über dem Fristerfordernis im Dublinverfahren.

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02.10.2018
Aktualisierte Hinweise zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Familiennachzug zu volljährig gewordenen umF

Den Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erreichen vermehrt Hinweise, dass das Auswärtige Amt Anträge auf Familiennachzug, in denen während des Verfahrens die Volljährigkeit eingetreten ist, mit dem Argument ablehnt, das Urteil des EuGH vom 12. April 2018 sei in Deutschland nicht anwendbar, da eine Vergleichbarkeit mit der niederländischen Rechtslage fehle und werde daher in Deutschland nicht umgesetzt. Vorgelegt hatte die Rechtsfrage, welcher Zeitpunkt für die Minderjährigkeit zum Zweck des Familiennachzugs eines Drittstaatsangehörigen zu einem GFK Flüchtling maßgeblich ist, die Niederlanden. Ob es sich hierbei bereits um eine abgestimmte Position der Bundesregierung handelt, ist noch unbekannt.

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25.09.2018
DRK und IOM Fachinformationen zum Familiennachzug

Das DRK hat Informationen zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Elternnachzug zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen sowie Ergänzungen zum Thema Familiennachzug zu subsidär Schutzberechtigten veröffentlicht. Die IOM hat zudem ein Merkblatt zum Thema medizinische Begutachtung und Gebühren beim Nachzug veröffentlicht.

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02.08.2018
Arbeitshilfen zum Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Wer kann seine Angehörigen nachholen? Wie ist das Verfahren? Nach welchen Kritierien erfolgt die Auswahl, der bis zu 1.000 Personen, die nun monatlich zu subsidiär Schutzberechtigten nachziehen können? Wir haben aktuelle Arbeitshilfen zum Thema zusammengestellt.

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01.08.2018
Neuregelung des Familiennachzug: Geschwister werden zurückgelassen

Heute tritt die Neuregelung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen in Kraft. Zu den bis zu 1000 Personen die pro Monat kommen dürfen, zählen nur die Eltern – nicht die Geschwister - von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Der Bundesfachverband umF fordert das Auswärtige Amt und das Innenministerium auf, zeitnah eine Härtefallregelung zu vereinbaren, die das Kindeswohl beim Geschwisternachzug sicherstellt

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18.06.2018
DRK Fachinformationen zum Familiennachzug

Der DRK-Suchdienst hat aktualisierte Fachinformationen zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen herausgegeben. Diese behandeln folgende Themen: Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, Auswirkungen des EuGH Urteils vom 12.04.2018 - Elternnachzug zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen.

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03.05.2018
BumF-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs

Der Bundesfachverband umF hat im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten Stellung genommen. Wir appelieren an die Bundesregierung, die Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten und Kindern ein Zusammenleben mit ihren Eltern und Geschwistern zu ermöglichen. Der Entwurf mit seiner für das Verwaltungsverfahren richtungsweisenden Begründung würde das Gegenteil davon bedeuten. Kinder und Jugendliche ohne Eltern wären die großen Verlierer. Verfassungsrechtlich vermag die damit in vielen Fällen dauerhaft folgende Trennung von Eltern und Kindern kaum standzuhalten.

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30.04.2018
Dokumentation der BumF Frühjahrstagung 2018

Neben den aktuellen Herausforderungen in der pädagogischen Arbeit, widmete sich die diesjährige Frühjahrstagung den politischen und strukturellen Entwicklungen im Kontext von sinkenden Einreisezahlen, rechtlicher Neuerungen und den Zielen der designierten neue Bundesregierung.

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27.04.2018
Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung

Wenn Familienangehörige nicht gemeinsam fliehen und über unterschiedliche EU-Mitgliedstaaten verstreut sind, kann die Familienzusammenführung im Rahmen des Dublin-Verfahrens hergestellt werden. Die aktuelle Handreichung der Diakonie "Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung nach Deutschland. Anspruch – Verfahren – Praxistipps" richtet sich mit detaillierten Informationen an alle, die in der Beratung und Begleitung von Flüchtlingen tätig sind.

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25.04.2018
Hinweise zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Elternnachzug

Der Bundesfachverband umF hat Hinweise zur Umsetzung des EuGH-Urteils zum Elternnachzug zusammengestellt und dabei verschiedene Fallkonstellationen aus der Praxis aufgegriffen.

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