17.04.2018
Arbeitshilfe: Familiennachzug aus Eritrea

Eine aktuelle Arbeitshilfe der Caritas richtet sich an Berater/innen, die mit dem Thema des Familiennachzugs zu eritreischen Flüchtlingen befasst sind. Neben der Beschreibung des allgemeinen Verfahrens bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, werden Hinweise für die Praxis aufgeführt. Außerdem werden die Besonderheiten erläutert, mit denen eritreische Staatsangehörige konfrontiert sind. Hierzu zählen insbesondere die Anforungen bei der Beschaffung von Dokumenten zur Identitätsklärung. Die Arbeitshilfe geht dabei auch auf die Frage ein, inwieweit es Flüchtlingen zumutbar ist, entsprechende Dokumente oder Nachweise vorzulegen.

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13.04.2018
EuGH-Urteil: Elternnachzug in Zukunft auch bei volljährig gewordenen umF möglich

Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Das Recht auf Elternnachzug kann durch überlange Verfahrensdauern nicht vereitelt werden. Der Eintritt der Volljährigkeit während des Asylverfahrens ist kein Hindernis für den Familiennachzug, so der EuGH in seinem gestrigen Urteil. Der bisherigen Praxis deutscher Gerichte wurde somit eine klare Absage erteilt. Welche Folgen sich daraus für die Praxis ergeben, wird der BumF auf dieser Seite veröffentlichen.

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06.04.2018
BMI-Entwurf zum Familiennachzug: Weitgehender Ausschluss des Eltern- und Geschwisternachzugs

Anfang April ist ein Entwurf des Bundesministeriums des Innern (BMI) zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bekannt geworden (Bearbeitungsstand 21.03.2018). Die hier bekannt gewordenen Reformvorschläge geben Anlass zur Sorge. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) appelliert an die Bundesregierung, die Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten und Kindern ein Zusammenleben mit ihren Eltern und Geschwistern zu ermöglichen. Der derzeitige Entwurf würde das Gegenteil davon bedeuten. Kinder und Jugendliche ohne Eltern wären die großen Verlierer.

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29.03.2018
Arbeitshilfe: Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige im Kontext des Familiennachzuges

Das Thema Familienasyl gewinnt in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Auf die Frage, ob es besser ist, einen Antrag auf Familienasyl zu stellen oder sich auf die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu beschränken, gibt es keine pauschale Antwort. Dies muss vielmehr individuell in jedem Fall entschieden werden und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die vorliegende Arbeitshilfe vom Paritätischen Gesamtverband soll dabei helfen, alle für diese wichtige Entscheidung wesentlichen Faktoren zu kennen und im Einzelfall richtig zu entscheiden.

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09.02.2018
Koalitionsvertrag: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Zielgruppe von Verschärfungen

Union und SPD haben sich im Rahmen der Koalitionsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Der Bundesfachverband umF sieht die Vereinbarungen zu minderjährigen Flüchtlingen mit großer Sorge. Der Eltern- und Geschwisternachzug zu subsidiär geschützten Kindern und Jugendlichen soll offenbar von dem monatlichen Kontigent von 1000 Personen ausgenommen werden. Die geplanten Anker-Zentren könnten zudem zu Türstehern des Kinderschutzes werden.

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02.02.2018
Bundestag beschließt erneute Aussetzung des Familiennachzugs

Der Bundestag hat am 1. Februar 2018 eine Verlängerung der Aussetzung des Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen, die bis zum Inkrafttreten einer von Union und SPD beabsichtigten Neuregelung gilt. Bei den Sondierungsgesprächen wurde vereinbart, dass ab August 2018 pro Monat bis zu 1000 Personen nachziehen dürfen. Das Recht auf Familie wird so zum Gnadenrecht. Der Teufel liegt zudem im Detail: Bleibt es bei den Formulierungen aus dem Sondierungsergebnis, droht der Eltern- und Geschwisternachzug zu unbegleiteten Minderjährigen von dem Kontingent ausgenommen zu werden. Der Bundesfachverband umF fordert, die belastenden Trennungssituationen ernst zu nehmen, den Familiennachzug zu ermöglichen und einen Anspruch auf Eltern- und Geschwisternachzug sicherzustellen.

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26.01.2018
Umfrage unter 2211 Fachkräften: Viele geflüchtete Kinder und Jugendliche haben Gewalt und Missbrauch erlebt.

Der Bundesfachverband umF hat eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt. Ein Großteil der Jugendlichen ist demnach durch das Erleben von Gewalt und Missbrauch im Herkunftsland sowie während der Flucht belastet. Die Gesamtzahl junger Flüchtlinge in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit ist in 2017 um ca. 9.000 Personen auf 54.962 junge Menschen gesunken (Stand: 8.12.2017). 44% von ihnen sind junge Volljährige. Der BumF appelliert an Politik und Jugendämter diese jungen Menschen weiterhin zu unterstützen, abrupte Hilfebeendigungen zu vermeiden und Zukunftsperspektiven abzusichern. Die, in vielen Bundesländern oft als schlecht oder sehr schlecht bewertete, Bildungssituation älterer Jugendlicher muss dringend verbessert werden.

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19.01.2018
Hauruck-Verfahren im Bundestag: Erneute Aussetzung des Familiennachzugs soll beschlossen werden

Heute wird im Bundestag darüber beraten, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten über den 16. März 2018 hinaus zu verlängern. Die Union hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der zeitnah beschlossen werden könnte. Damit soll Familie weiterhin die Möglichkeit genommen werden, gemeinsam und in Sicherheit zu leben. Am Montag, dem 22. Januar 2018 um 9:00 Uhr wird daher vor dem Bundestag demonstriert. Der BumF ruft dazu auf, an den Protesten teilzunehmen. Wir sagen: Kinder, egal welcher Herkunft, brauchen ihre Eltern!

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16.01.2018
Sondierungsergebnis: Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind Leidtragende der Beschlüsse

Union und SPD haben sich im Rahmen der Sondierungsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Der Bundesfachverband umF begrüßt, dass Verbesserungen beim Bleiberecht geplant sind. Besorgniserregend sind jedoch die Einigungen zum Familiennachzug, zu den Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER-Einrichtungen) sowie den sicheren Herkunftsstaaten. Geflüchtete Kinder und Jugendliche drohen damit zu den Leidtragenden der Beschlüsse zu werden. Der Bundesfachverband umF warnt insbesondere vor einem Systembruch im Kinderschutz.

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20.12.2017
Elternnachzug: Verwaltungsgericht verpflichtet Deutschland zur Visumserteilung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat erstmals die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, einer syrischen Familie ein Visum zum Familiennachzug zu ihrem 16-jährigen Sohn zu erteilen, der in Deutschland den subsidiären Schutz erhalten hatte (VG Berlin, Urteil vom 7. November 2017, VG 36 K 92.17 V). Das Verfahren wurde durch den Rechtshilfefonds des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. und von der Organisation JUMEN e.V. - Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland unterstützt.

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