10.08.2017
DRK-Fachinformationen u.a. zum Nachzug aus Afghanistan und der Türkei

Der DRK-Suchdienst hat aktualisierte Fachinformationen zum Familiennachzug herausgegeben. Darin werden unter anderem folgende Themen behandelt: Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger, Anträge auf Familiennachzug von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Afghanistan, Sondertermine für Eltern von umF an den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei und Probleme mit dem Formular der fristwahrenden Anzeige auf fap.diplo.de.

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04.08.2017
Unterstützung bei Familienzusammenführungen durch die IOM

Falls Sie Unterstützung im Familiennachzugs- und Visumprozess benötigen, können Sie sich an das Family Assistance Programme (FAP) der Internationalen Organisation für Migration (IOM) wenden. Das FAP richtet sich an Angehörige von anerkannten syrischen Flüchtlingen in Deutschland und wird im Libanon, der Türkei und im Irak durchgeführt. Ab September soll ein Büro in Berlin eröffnen werden. Von dort sollen unter anderem Fälle von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland begleitet werden.

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02.08.2017
Willkommensbroschüre: Jetzt auch auf Englisch und Französisch

Jetzt auch auf Englisch und Französisch verfügbar: Unsere Willkommensbroschüre für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte habe ich? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in jugendgerechter Sprache.

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29.06.2017
Arbeitshilfe zum § 22 AufenthG beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Zum Familiennachzugsverfahren nach §22 AufenthG hat das Berliner Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant_innen/KommMit e.V. im Asylmagazin eine Arbeitshilfe veröffentlicht. Die Arbeitshilfe stellt dar, wie das Verfahren der Familienzusammenführung in derartigen Fällen abläuft und was im Fall der Ablehnung eines Visumsantrags getan werden kann. Ergänzt wird die Darstellung durch erste Praxiserfahrungen sowie durch ein Beispielschreiben, in dem mögliche Argumente für einen Antrag auf Familiennachzug zusammengetragen wurden.

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05.04.2017
Eltern- und Geschwisternachzug zu umF

Das Auswärtige Amt hat neue Informationen zum Eltern- und Geschwisternachzug herausgegeben. Demnach kann unter besonderen Voraussetzungen ein Eltern- und Geschwisternachzug auch nach § 22 Satz 1 AufenthG zu subsidiär schutzberechtigten unbegleiteten Minderjährigen möglich sein. Der Geschwisternachzug selber wurde ebenfalls verändert – so kann dieser nun bei gemeinsamer Einreise mit den Eltern an die Sicherung des Lebensunterhalt und Wohnraumerfordernis gebunden sein. Ausnahmen von diesen Erfordernissen sind jedoch weiterhin möglich.

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29.03.2017
Koalitionsbeschluss zum Familiennachzug zu Minderjährigen

Die Regierungskoalition hat eine Härtefallregelung beim Eltern- und Geschwisternachzug vereinbart. Das Problem: Statt Kindern und Jugendlichen dabei zu helfen ihre Eltern und Geschwister wiedersehen zu können, werden im derzeitigen Entwurf zahlreiche Hürden aufegaubt, die den Nachzug nahezu vollständig verhindern würden. PRO ASYL kritisiert die Regelung daher als "Augenwischerei".

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01.02.2017
Die neue Willkommensbroschüre ist da!

In Zusammenarbeit mit Jugendliche ohne Grenzen hat der Bundesfachverband umF die vielfach nachgefragte Willkommensbroschüre neu aufgelegt. Jugendliche aus ganz Deutschland haben daran mitgearbeitet. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte habe ich? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre in jugendgerechter Sprache.

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05.12.2016
Botschaftstermine und Elternnachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Der DRK Suchdienst hat aktuelle Fachinformationen zum Familiennachzug veröffentlicht. Darin wird u.a. das Verfahren beim Elternnachzug zu subsidiär schutzberechtigten Minderjährigen beschrieben. Zudem enthält die Zusammenstellung hilfreiche Informationen zur Terminvergabe und Unterstützungsmöglichkeiten durch die IOM in der Türkei und im Libanon.

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27.06.2016
Informationen zum Familiennachzug

Die Eltern/Geschwister oder der Ehegatte hat es geschafft und ist zu den Familienangehörigen in Deutschland nachgezogen. Aber was passiert dann? Kann sogenanntes Familienasyl beantragt werden? Unter welchen Voraussetzungen? Darüber gibt die Handreichung "Familienasyl im Kontext von Familienzusammenführung" des niedersächsischen Flüchtlingsrats Auskunft.

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09.06.2016
Fonds für Familienzusammenführungen

Mit dem Fonds für die Zusammenführung von Familien unterstützt die Diakonie Deutschland die Zusammenführung von Kindern mit ihren Eltern. In den Migrationsberatungsstellen wird hierzu beraten und Flüchtlinge erhalten Informationen über die Möglichkeit, (Reise-)Kostenzuschüsse zu erhalten.

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