21.12.2015
Minderjährigenschutz ist stärker als Dublin

Im November 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht über die Klage eines eh. unbegleiteten Minderjährigen entschieden, der zuvor in Belgien einen Asylantrag gestellt hatte und für den die Rückschiebung auf Grundlage der zum Zeitpunkt geltenden Dublin II Verordnung angeordnet wurde. Die Klage war erfolgreich. In Kürze werden hier die relevanten Punkte in Bezug auf Dublin und umF aufgelistet.

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24.11.2015
Alle von den Eltern vorgeschickt? Fakten zum Elternnachzug bei umF

Die große Koalition diskutiert derzeit, ob der Nachzug von Eltern zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) eingeschränkt werden soll. Öffentlich wird der Elternnachzug als Massenphänomen dargestellt. Dies entbehrt jeglicher Grundlage. Im Gegenteil: Der Familiennachzug von Eltern zu ihren Kindern wird schon jetzt restriktiv ausgelegt. Mitte 2015 gab es in Deutschland nur 504 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Familienzusammenführung zu umF nach § 36 Abs. 1 AufenthG besaßen.

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23.11.2015
BVerwG: Keine Dublin-Abschiebungen von umF

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16.11.2015 (BVerwG 1 C 4.15) bekräftig, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vor Dublin-Überstellung geschützt sind - auch wenn der Minderjährige nach Abschluss eines Asylverfahrens erneut in einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragt. umF sind damit weitgehend vor Abschiebungen in andere EU-Staaten geschützt, der Minderjährigenschutz hat Vorrang. Der Bundesfachverband umF begrüßt die Entscheidung: Flüchtlingskinder dürfen durch ständiges Hin- und Herschieben in Europa nicht zusätzlich belastet werden.

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19.11.2015
Kinder brauchen ihre Eltern!

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Einschränkung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten vorgelegt, der bis Weihnachten verabschiedet werden soll. Damit würden in vielen Fällen minderjährige Flüchtlinge langfristig von ihren Eltern getrennt. Der BumF fordert den Bundestag auf, den Entwurf abzulehnen: Kinder - egal welcher Herkunft - haben ein Recht darauf mit ihren Eltern zusammenzuleben.

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19.11.2015
Über 45.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Der Bundesfachverband umF schätzt, dass in diesem Jahr bereits über 30.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind und damit schon mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2014. Damit dürften sich mehr als 45.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland befinden, von denen die meisten einen Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe haben. Hinzu kommen weitere 6.500 junge Volljährige, die gegenwärtig Leistungen der Jugendhilfe erhalten.

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