Arbeitshilfen zum Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Ab August 2018 können bis zu 1000 Personen pro Monat zu subsidiär Schutzberechtigten nachziehen, bisher war der Nachzug ausgesetzt. Auch Eltern von unbegleiteten Minderjährigen können hiervon profitieren.

Nachzugswillige Angehörige können sich über die Internetseite der jeweils zuständigen Auslandsvertretung für einen Termin registrieren oder gelangen über folgenden Link zur zentralen Terminliste: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_categoryList.do?locationCode=subs&realmId=851

Bereits bestehende Terminregistrierungen behalten ihre Gültigkeit.

Schaubild von
Schaubild von "Berlin hilft!" zum Verfahren

Voraussetzung für die Visumserteilung ist, dass ein humanitärer Grund vorliegt und kein Ausschlussgrund gegeben ist. Doch wann ist dies der Fall und wie ist das Vorgehen? Arbeitshilfen von PRO ASYL, DRK Suchdienst, Berlin hilft! und Informationen des Auswärtigen Amtes helfen weiter.