Neuregelung des Familiennachzug: Geschwister werden zurückgelassen

Heute tritt die Neuregelung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen in Kraft. Statt eines Rechtsanspruchs ist der Nachzug nunmehr in der Entscheidungsgewalt von deutscher Auslandsvertretung, lokaler Ausländerbehörde und zuletzt dem Bundesverwaltungsamt, zahlenmäßig begrenzt auf 1.000 Personen pro Monat. Die Hoffnung auf eine zügige Zusammenführung wird durch diese Begrenzung für viele Familien zunichtegemacht. Zu den bis zu 1000 Personen die pro Monat kommen dürfen, zählen nur die Eltern – nicht die Geschwister – von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

„Eltern werden nun vor die Wahl gestellt zu entscheiden, für welches ihrer minderjährigen Kinder sie sorgen und welches sie im Stich lassen müssen“, kritisiert Tobias Klaus vom Bundesfachverband umF „es braucht nun zügig eine Lösung für die Geschwister. Die SPD muss dafür zeitnah die versprochene Härtefallregelung durchsetzen, damit aus der Nachzugsregelung keine Familientrennungsregelung wird“.

Die bisherige Härtefallregelung ist weitgehend unwirksam. Vom 1.1.2017 bis 4.12.2017 waren gerade einmal 66 Visa erteilt worden. Insbesondere das Kindeswohl wird trotz völkerrechtlicher Verpflichtungen bisher massiv missachtet. Dass etwa Geschwister von unbegleiteten Minderjährigen ohne Elternteile zurückbleiben müssen, wird bisher nicht als dringender humanitärer Grund anerkannt. Zuletzt hatten der Berliner Flüchtlingsrat und der Bundesfachverband umF den verweigerten Nachzug eines 6-Monate alten Geschwisterkindes sowie von vier weiteren Geschwistern im Alter von 8-16 Jahren scharf kritisiert. Nur die Eltern hatten ein Visum erteilt bekommen.

Mehr Informationen zu dem Fall finden Sie hier: http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen2.php?post_id=872

Der Bundesfachverband umF fordert das Auswärtige Amt und das Innenministerium auf, zeitnah eine Härtefallregelung zu vereinbaren, die das Kindeswohl beim Geschwisternachzug sicherstellt. Gleichzeitig muss das Personal in den Auslandsvertretungen dringend aufgestockt werden, damit Terminvergaben und Visumsbearbeitungen zügig erfolgen können und die überlangen Verfahrensdauern verkürzt werden.