Die Eltern/Geschwister oder der Ehegatte hat es geschafft und ist zu den Familienangehörigen in Deutschland nachgezogen. Aber was passiert dann? Kann sogenanntes Familienasyl beantragt werden? Unter welchen Voraussetzungen? Darüber gibt die Handreichung “Familienasyl im Kontext von Familienzusammenführung” des niedersächsischen Flüchtlingsrats Auskunft.
Informationen zum Familiennachzug
27.06.2016