19.11.2020
Der KOK hat ein neues Papier zu Menschenhandel im Asylkontext veröffentlicht

Der KOK - Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. hat ein Policy Paper zur Problematik Menschenhandel im Asylkontext veröffentlicht. Dies ist auch für unbegleitete Minderjährige immer wieder ein Thema, denn auch dort werden Opfer von Menschenhandel häufig nicht identifiziert, sondern bei der Einschätzung der Schutzbedürftigkeit allein auf die Minderjährigkeit abgestellt. Dies führt in der Praxis dazu, dass die Minderjährigkeit angezweifelt wird, wenn Einreisepapiere mit einem anderem Geburtsdatum auftauchen. Anstatt dies als ein mögliches Indiz für Menschenhandel anzunehmen, wird stattdessen die Minderjährigkeit in Frage gestellt. Dazu führt der KOK aus: "In der Praxis ist die Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung selbst unter günstigen Umständen kompliziert. Den schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel fehlt oftmals ein Verständnis des Phänomens Menschenhandel und das Wissen hinsichtlich der Unterstützungsmöglichkeiten und Rechtsansprüche, die ihnen zustehen. So wissen sie zwar meist sehr genau, dass ihnen Gewalt und Unrecht widerfahren ist. Dass dies jedoch strafrechtlich relevant ist und sie Opferschutzrechte in Anspruch nehmen können, ist so gut wie nie bekannt. Ganz im Gegenteil: diese Personen haben meist Angst, selbst strafrechtlich verfolgt zu werden, beispielsweise aufgrund einer nicht regulären Einreise, nicht vorhandener gültiger Ausweispapiere oder auch wenn sie neben einer unfreiwilligen Prostitutionstätigkeit gezwungen wurden, unter Strafe stehende Handlungen, wie Ladendiebstähle oder Urkundenfälschung, zu begehen. (Fußnote: Oftmals reisen minderjährige Betroffene von Menschenhandel mit Nationalpässen ein, die von den Täter*innen organisiert wurden und nach denen sie die Volljährigkeit erreicht haben.)" Neben der Erläuterung zu mögliche Gründe gibt es Handlungsempfehlungen, um die Identifizierung Betroffener von Menschenhandel und Ausbeutung im Kontext von Flucht und Asyl zu verbessern.

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27.10.2020
Neuerungen beim Familiennachzug

Bereits erteilte Visa zum Familiennachzug, die aufgrund der aktuellen Reisebeschränkungen nicht in Anspruch genommen werden konnten, können durch eine sogenannte Neuvisierung neu ausgestellt werden. Die Frist für die Beantragung der Neuvisierungen wurde nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Nach Informationen verschiedener Botschaften gilt die Regelung für alle sogenannten D-Visa (also auch für den Eltern- und Geschwisternachzug).

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15.10.2020
Besser zusammenarbeiten – sozialarbeiterische und anwaltliche Tätigkeit

Wann sollten Fachkräfte aus Jugendhilfe und Beratung eine anwaltliche Vertretung hinzuziehen? Was brauchen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte damit die Zusammenarbeit erfolgreich ist? Welche Erwartungen an Unterstützer*innen bestehen? Eine DRK-Broschüre beantwortet diese und weitere Fragen zu der Schnittstelle Sozialberatung und anwaltlichen Vertretung.

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26.03.2020
Studie zur medizinischen Alterseinschätzung in Hamburg

Eine aktuelle Studie hat die Praktiken der forensischen Altersbestimmung in Hamburg untesucht. Die Studie zeigt, dass die Herstellung der Altersidentität mehrdeutig ist und nicht eine Wahrheit, die im Körper als "biologisches Alter" fixiert ist. Sie macht zudem deutlich, dass junge Menschen, dem fehleranfälligen System der medizinischen Alterseinschätzungen oft hilflos ausgeliefert sind.

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20.02.2020
BumF-Fachbeiträge zu Geflüchteten in der Jugendhilfe im Forum Erziehungshilfen

Die Fachzeitschrift "Forum Erziehungshilfen" behandelt in ihrer aktuelle Ausgabe das Thema "Jetzt erst recht! Geflüchtete in der Jugendhilfe". Der BumF hat hieran mitgewirkt und ist mit zwei Fachartikeln vertreten. Auch darüber hinaus ist die Ausgabe sehr zu empfehlen.

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20.12.2019
Online-Umfrage 2019 zur Situation junger Geflüchteter: Auswertung und Ergebnisse

Die Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Online Umfrage unter Fachkräften zur Situation junger Geflüchteter im Bundesgebiet stehen pünktlich zum Jahreswechsel bereit. In diesem Jahr haben wir über die Situation der unbegleiteten minderjährigen und jungen Erwachsenen hinaus auch die Einschätzung der Fachkräfte zur Situation von Jugendlichen in Familienbegleitung abgefragt. Obgleich viele Verbesserungen in der Versorgungsstruktur durch die Umfrage dokumentiert werden, besteht in vielen Bereichen ein großer Handlungs- und Qualifizierungsbedarf. So sind etwa Rechtsschutzmöglichkeiten im Kontext von Alterseinschätzung und bundesweiter Verteilung unzureichend. Ein großer Teil der Jugendlichen leidet unter der Unmöglichkeit von Familienzusammenführungen aus dem Ausland aber auch innerhalb von Deutschland. Jugendliche Geflüchtete leiden massiv unter Gewalterfahrungen, Rassismuserfahrungen prägen ihren Alltag. Der Bundesfachverband fordert, die bestehenden Missstände ernst zu nehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte der Minderjährigen und Heranwachsenden zu schützen und ihre Zukunftsperspektiven zu stärken! So müssen etwa Familienzusammenführungen ermöglicht und beschleunigt werden! Rechtsschutzmöglichkeiten müssen in Verfahren der Alterseinschätzung, der bundesweiten Verteilung sowie auch im Rahmen der Hilfegewährung für junge Volljährige dringend sichergestellt werden! Hierfür sind eine angemessene Aufklärung und Beteiligung der Jugendlichen in sie betreffenden Verfahren dringend erforderlich! Darüber hinaus müssen Jugendliche mit seelischen oder körperlichen Behinderungen einen ihren Voraussetzungen entsprechenden Zugang zu Bildungs- und Versorgungsstrukturen erhalten. Ein flächendeckender Bildungszugang für 18-25-Jährige muss sichergestellt werden. Diskriminierungen erfolgen nach wie vor im Gesundheitssystem, im Bildungssystem aber auch im Kontext von Asylverfahren. Gerade hier zeigt sich, dass ein gesellschaftliches Klima, das - auch junge- Geflüchtete kriminalisiert, unhinterfragt Einzug in die Praxis nimmt. Diesen Entwicklungen entschieden entgegenzutreten ist Aufgabe einer starken Jugendhilfe und eines solidarischen Unterstützungssystems. Ein solches Unterstützungssystem muss auch für begleitete Minderjährige und ihre Familien zugänglich sein! Qualifizierungen von Fachkräften müssen in vielen Bereichen intensiviert werden! Der vielerorts stattfindende Rückbau von Versorgungsstrukturen negiert die politische Verantwortung angesichts dieser vielgestaltigen Herausforderungen und gefährdet die Zukunftsperspektiven junger Geflüchteter.

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Reza A.’s Geschichte

Reza A. konnte vor Angst kaum noch schlafen, in der Schule machte er Rückschritte: Kein Wunder, denn dem Siebzehnjährigen drohte die Abschiebung nach Afghanistan - ein Bürgerkriegsland, das er schon als dreijähriger verließ und daher kaum kennt. Dank des BumF-Rechtshilfefonds erhielt Reza A. Schutz und kann endlich wieder ohne Angst zur Schule gehen.

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22.10.2019
Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Am 22. Oktober 2019 wurde der zivilgesellschaftlichen Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland veröffentlicht. Für diesen Bericht über die Kinderrechte in Deutschland haben 101 Organisationen der National Coalition Deutschland über zwei Jahre zusammengearbeitet. Der Bundesfachverband umF hatte hierbei die Themenpatenschaft für den Bereich Flucht übernommen. Mit dem Bericht übernimmt die National Coalition Deutschland zum vierten Mal die Verantwortung zur Kommentierung und Ergänzung des Staatenberichts der Bundesregierung, der am 4. April 2019 veröffentlicht wurde.

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18.09.2019
BumF-Basisinformationen – Alles auf einen Blick

Für alle die schnell etwas nachschlagen wollen oder anfangen sich einzuarbeiten: In unseren kurzen Basisinformationen erhalten Sie im handlichen Format, die wichtigsten Informationen zu den jeweiligen Themen sowie Hinweise zu weiterführenden Informationen.

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11.08.2019
Gedruckt bestellbar: Arbeitshilfe zur Alterseinschätzung

Viele Kinder und Jugendliche, die nach Europa fliehen, haben keine gültigen Identitäts- oder Passdokumente, da diese vor oder während der Flucht verloren gingen oder einbehalten wurden. Zudem verfügt in einigen Regionen der Welt eine beträchtliche Anzahl von Personen gar nicht erst über Geburtsurkunden. Um den Schutz Minderjähriger sicherzustellen, müssen die Jugendämter das Alter in solchen Fällen daher in einem speziellen Verfahren schätzen. In der Praxis ergeben sich jedoch immer wieder zentrale Fragen: Welche Verfahren existieren und sind zulässig? Welche rechtlichen Vorgaben und fachlichen Standards sind bei der Durchführung der Alterseinschätzung zu beachten? Wie kann in der Praxis gegen fehlerhafte Entscheidungen/Alterseinschätzungen vorgegangen werden? Die Arbeitshilfe bietet hierzu Hinweise und Empfehlungen.

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