06.04.2017
Datenaustauschverbesserungsgesetz auf Bundesebene umstritten

Der Entwurf des Bundesinnenministeriums zum Datenaustauschverbesserungsgesetz ist auf Bundesebene umstritten. Aus einer Antwort der Bundesregierung (siehe Plenarprotokoll) geht hervor, dass die Willensbildung hierzu noch nicht abgeschlossen ist. Der BumF hatte den Entwurf in einer Stellungnahme scharf kritisiert, da der Vorschlag vorsieht, dass das Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger nicht länger durch die Jugendämter, sondern durch die Bundespolizei oder in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene erfolgt.

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20.03.2017
Versteckte Neuregelungen zu unbegleiteten Minderjährigen: Schutzlos im Erwachsenensystem?

Das Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz wird zeitnah im Kabinett beraten. Entgegen dem Namen, verbergen sich dahinter umfassende Änderungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die eine faktische Abschaffung des Vorrangs der Jugendhilfe und einen Umbau der Ankunftssituation bedeuten. Das Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger würde nicht länger durch die Jugendämter, sondern durch die Bundespolizei oder in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene erfolgen. Hierdurch drohen unbegleiteten Minderjährigen, deren Alter falsch eingeschätzt wurde, dauerhaft im Unterbringungs- und Versorgungssystems für Erwachsene zu verbleiben. Der BumF e.V. hat zudem Gesetzentwurf kritisch Stellung genommen.

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01.02.2017
Die neue Willkommensbroschüre ist da!

In Zusammenarbeit mit Jugendliche ohne Grenzen hat der Bundesfachverband umF die vielfach nachgefragte Willkommensbroschüre neu aufgelegt. Jugendliche aus ganz Deutschland haben daran mitgearbeitet. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte habe ich? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre in jugendgerechter Sprache.

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04.10.2016
Stellungnahme Bundesärztekammer: Medizinische Altersschätzung nur in Ausnahmefällen

Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer hat eine Stellungnahme „Medizinische Altersschätzung bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen" verabschiedet. Sie empfiehlt, Altersschätzungen in erster Linie sozialpädagogisch durchzuführen und medizinische Untersuchungen nur in besonderen Ausnahmen vorzunehmen. "Bei nicht auszuräumenden Zweifeln am Lebensalter sollte zu Gunsten des Betroffenen entschieden werden" („in dubio pro minore") - lautet eine weitere Empfehlung der Kommission.

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02.08.2016
Die Aufnahmesituation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland

Um die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes zur vorläufigen Inobhutnahme und Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erfassen, hat der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eine bundesweite Online-Umfrage durchgeführt, an der 1.400 Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe teilgenommen haben. Abgefragt wurden u.a. Informationen und Einschätzungen zur Situation der Minderjährigen im Verteilverfahren sowie während der vorläufigen Inobhutnahme (vorl. IO) nach § 42a SGB VIII, der regulären Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII (IO) und in den Anschlussmaßnahmen nach §§27 ff SGB VIII. Neben der Erhebung von quantitativen Merkmalen wurden auch qualitative Einschätzungen abgefragt. Die Ergebnisse liegen jetzt vor und zeichnen ein Bild von der teilweise hoch defizitären Aufnahmestruktur für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland.

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