Es ist 5 nach 12: Rechtsverletzungen bei unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Unbegleitete Minderjährige haben die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder und Jugendlichen und sind zwingend im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe unterzubringen. Während gerade sie als vulnerable Gruppe auf den umfangreichen Leistungskatalog des SGB VIII angewiesen sind, sind derzeit akute Einschränkungen ihrer Rechte zu beobachten. Das Kindeswohl ist für sie nicht mehr gewährleistet.

Im Folgenden werden die unterschiedlichen Rechtsverletzungen in Kürze dargestellt. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge fordert gemeinsam neun weiteren Organisationen die Bundesregierung, die Bundesländer und die Kommunen dazu auf, dafür zu sorgen, dass diese und weitere Rechtsverletzungen geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Zukunft unterbunden werden

Das Papier kann uns soll gerne verbreitet und auch zur eigenen Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.

Zum Lobbypapier.

Material

Gemeinsam mit der IGFH und terre des hommes hat der BumF ein Papier zur Unterbringungssituation von umF erstellt.

Bundesweit ist die Unterbringungssituation sehr angespannt, Standards für die Arbeit mit umF wurden in einigen Bundesländern herabgesetzt und die Situation der Jugendlichen ist prekär. Fachkräfte arbeiten am Limit und Träger finden kein neues Personal.

In dem Forderungspapier wird die derzeitige Situation zusammengefasst und mit unseren Forderungen versehen.

Das Papier kann uns soll für die Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.