Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. KOK hat ein Papier zur Problematik Menschenhandel im Asylkontext veröffentlicht.
Dies ist auch für unbegleitete Minderjährige immer wieder ein Thema, denn auch dort werden Opfer von Menschenhandel häufig nicht identifiziert, sondern bei der Einschätzung der Schutzbedürftigkeit allein auf die Minderjährigkeit abgestellt. Dies führt in der Praxis dazu, dass die Minderjährigkeit angezweifelt wird, wenn Einreisepapiere mit einem anderem Geburtsdatum auftauchen. Anstatt dies als ein mögliches Indiz für Menschenhandel anzunehmen, wird stattdessen die Minderjährigkeit in Frage gestellt.
Dazu führt der KOK aus
“In der Praxis ist die Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung selbst unter günstigen Umständen kompliziert. Den schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel fehlt oftmals ein Verständnis des Phänomens Menschenhandel und das Wissen hinsichtlich der Unterstützungsmöglichkeiten und Rechtsansprüche, die ihnen zustehen. So wissen sie zwar meist sehr genau, dass ihnen Gewalt und Unrecht widerfahren ist. Dass dies jedoch strafrechtlich relevant ist und sie Opferschutzrechte in Anspruch nehmen können, ist so gut wie nie bekannt. Ganz im Gegenteil: diese Personen haben meist Angst, selbst strafrechtlich verfolgt zu werden, beispielsweise aufgrund einer nicht regulären Einreise, nicht vorhandener gültiger Ausweispapiere oder auch wenn sie neben einer unfreiwilligen Prostitutionstätigkeit gezwungen wurden, unter Strafe stehende Handlungen, wie Ladendiebstähle oder Urkundenfälschung, zu begehen. (Fußnote: Oftmals reisen minderjährige Betroffene von Menschenhandel mit Nationalpässen ein, die von den Täter*innen organisiert wurden und nach denen sie die Volljährigkeit erreicht haben.)”
Neben der Erläuterung zu mögliche Gründe gibt es Handlungsempfehlungen, um die Identifizierung Betroffener von Menschenhandel und Ausbeutung im Kontext von Flucht und Asyl zu verbessern.