Ausnahme der unbegleiten minderjährigen Geflüchteten im Grenzverfahren? Kein Grund zur Entspannung!

Den Weltflüchtlingstag nimmt der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. zum Anlass erneut auf den mangelnden Minderjährigenschutz in den derzeitigen EU-Reformvorhaben aufmerksam zu machen!

Am 8.6.2023 verhandelten die EU Innenminister*innen eine Einigung über das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Seither wird es in der öffentlichen Diskussion als Erfolg verkauft, dass unbegleitete minderjährige vom Grenzverfahren ausgenommen sind.

Bislang ist der Minderjährigenschutz in den Reformvorhaben jedoch noch nicht ausreichend konkretisiert. Es sind keinerlei Standards zur Alterseinschätzung (Durch wen? Wie? Wie anfechtbar?), zur rechtlichen Vertretung und zur Überprüfung des Fakts begleitet- unbegleitet festgeschrieben. Medizinische Altersfestsetzung wird allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Trotz als adäquates Mittel benannt, ohne dass einzelne Verfahren hierbei ausgeschlossen sind.

An dieser Stelle entscheidet sich jedoch für die Minderjährigen, was weiter geschieht. Momentan gibt es damit zwei Möglichkeiten: sie werden minderjährig geschätzt und verbleiben damit in den EU Grenzländern unter kinderrechtswidrigen Bedingungen (siehe u.a. Bericht von terre des hommes und Equal Rights Beyond Borders) oder sie werden durch Volljährigkeitsschätzungen, ohne die Möglichkeit von Rechtsbeiständen oder Rechtsmitteln, doch in das Grenzverfahren kommen.