Öffentlich wird der Elternnachzug als Massenphänomen dargestellt. Dies entbehrt jeglicher Grundlage. Im Gegenteil: Der Familiennachzug von Eltern zu ihren Kindern wird schon jetzt restriktiv ausgelegt. Mitte 2015 gab es in Deutschland nur 504 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Familienzusammenführung zu umF nach § 36 Abs. 1 AufenthG besaßen.
(November 2015)
Dieses Positionspapier des Bundesfachverbands umF orientiert sich am Aufbau der Abschließenden Beobachtungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und greift jene Beobachtungen und Empfehlungen des Ausschusses auf, die sich explizit auf asylsuchende Minderjährige oder Minderjährige in Migrationszusammenhängen beziehen.
(2014)
In der vorliegenden Broschüre wird versucht, ein Stück gesellschaftspolitische Diskussion über verschiedene Beiträge unterschiedlicher AutorInnen und somit aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten. Neben das Kindeswohl sind die Kinderrechte und deren Verwirklichung zweifelsohne noch stärker im Blickfeld dieser Diskussion, wie dies in einigen Beiträgen zum Ausdruck kommt.
(2012)
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