BumF-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs

Der Bundesfachverband umF hat im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten Stellung genommen.

Wir appelieren an die Bundesregierung, die Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten und Kindern ein Zusammenleben mit ihren Eltern und Geschwistern zu ermöglichen.

Der Entwurf mit seiner für das Verwaltungsverfahren richtungsweisenden Begründung würde das Gegenteil davon bedeuten. Kinder und Jugendliche ohne Eltern wären die großen Verlierer. Verfassungsrechtlich vermag die damit in vielen Fällen dauerhaft folgende Trennung von Eltern und Kindern kaum standzuhalten.