Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Das Recht auf Elternnachzug kann durch überlange Verfahrensdauern nicht vereitelt werden. Der Eintritt der Volljährigkeit während des Asylverfahrens ist kein Hindernis für den Familiennachzug, so der EuGH in seinem gestrigen Urteil. Der bisherigen Praxis deutscher Gerichte wurde somit eine klare Absage erteilt. Welche Folgen sich daraus für die Praxis ergeben, wird der BumF auf dieser Seite veröffentlichen.
EuGH-Urteil: Elternnachzug in Zukunft auch bei volljährig gewordenen umF möglich
13.04.2018