Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung

Wenn Familienangehörige nicht gemeinsam fliehen und über unterschiedliche EU-Mitgliedstaaten verstreut sind, kann die Familienzusammenführung im Rahmen des Dublin-Verfahrens hergestellt werden. Die aktuelle Handreichung der Diakonie “Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung nach Deutschland. Anspruch – Verfahren – Praxistipps” richtet sich mit detaillierten Informationen an alle, die in der Beratung und Begleitung von Flüchtlingen tätig sind.

Auch die Seite des Informationsverbunds Asyl & Migration zur Familienzusammenführung innerhalb Europas bietet hilfreiche Informationen zum Verfahren.