Arbeitshilfe: Familiennachzug aus Eritrea

Eine aktuelle Arbeitshilfe der Caritas richtet sich an Berater/innen, die mit dem Thema des Familiennachzugs zu eritreischen Flüchtlingen befasst sind. Neben der Beschreibung des allgemeinen Verfahrens bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, werden Hinweise für die Praxis aufgeführt. Außerdem werden die Besonderheiten erläutert, mit denen eritreische Staatsangehörige konfrontiert sind. Hierzu zählen insbesondere die Anforungen bei der Beschaffung von Dokumenten zur Identitätsklärung. Die Arbeitshilfe geht dabei auch auf die Frage ein, inwieweit es Flüchtlingen zumutbar ist, entsprechende Dokumente oder Nachweise vorzulegen.