Bundestag beschließt erneute Aussetzung des Familiennachzugs

Der Bundestag hat am 1. Februar 2018 eine Verlängerung der Aussetzung des Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen, die bis zum Inkrafttreten einer von Union und SPD beabsichtigten Neuregelung gilt. Bei den Sondierungsgesprächen wurde vereinbart, dass ab August 2018 pro Monat bis zu 1000 Personen nachziehen dürfen. Das Recht auf Familie wird so zum Gnadenrecht. Der Teufel liegt zudem im Detail: Bleibt es bei den Formulierungen aus dem Sondierungsergebnis, droht der Eltern- und Geschwisternachzug zu unbegleiteten Minderjährigen von dem Kontingent ausgenommen zu werden. Der Bundesfachverband umF fordert, die belastenden Trennungssituationen ernst zu nehmen, den Familiennachzug zu ermöglichen und einen Anspruch auf Eltern- und Geschwisternachzug sicherzustellen.