Elternnachzug: Verwaltungsgericht verpflichtet Deutschland zur Visumserteilung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat erstmals die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, einer syrischen Familie ein Visum zum Familiennachzug zu ihrem 16-jährigen Sohn zu erteilen, der in Deutschland den subsidiären Schutz erhalten hatte (VG Berlin, Urteil vom 7. November 2017, VG 36 K 92.17 V). Das Verfahren wurde durch den Rechtshilfefonds des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. und von der Organisation JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland unterstützt.