30.04.2018
Dokumentation der BumF Frühjahrstagung 2018

Neben den aktuellen Herausforderungen in der pädagogischen Arbeit, widmete sich die diesjährige Frühjahrstagung den politischen und strukturellen Entwicklungen im Kontext von sinkenden Einreisezahlen, rechtlicher Neuerungen und den Zielen der designierten neue Bundesregierung.

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20.02.2018
Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung

Sowohl Ausländerbehörden als auch das BAMF fordern in vielen Fällen Geflüchtete auf, bei der Botschaft ihres Herkunftsstaats einen Pass zu beantragen. In machen Fällen drohen die Behörden mit Sanktionen. Das Portal fluechtlingshelfer.info hat die wichtigsten Informationen und Materialien zum Thema übersichtlich zusammengestellt. Der Deutsche Caritas Verband hat zudem eine Arbeitshilfe zum Thema Passbeschaffung erstellt. Wer ist verpflichtet einen Nationalpass zu beschaffen? Welche Aufenthaltstitel werden nur bei Vorlage eines Passes verlängert und wann werden deutsche Erstatzpapiere ausgestellt? Diese und weitere Fragen werden in der Übersicht beantwortet.

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09.02.2018
Koalitionsvertrag: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Zielgruppe von Verschärfungen

Union und SPD haben sich im Rahmen der Koalitionsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Der Bundesfachverband umF sieht die Vereinbarungen zu minderjährigen Flüchtlingen mit großer Sorge. Der Eltern- und Geschwisternachzug zu subsidiär geschützten Kindern und Jugendlichen soll offenbar von dem monatlichen Kontigent von 1000 Personen ausgenommen werden. Die geplanten Anker-Zentren könnten zudem zu Türstehern des Kinderschutzes werden.

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26.01.2018
Umfrage unter 2211 Fachkräften: Viele geflüchtete Kinder und Jugendliche haben Gewalt und Missbrauch erlebt.

Der Bundesfachverband umF hat eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt. Ein Großteil der Jugendlichen ist demnach durch das Erleben von Gewalt und Missbrauch im Herkunftsland sowie während der Flucht belastet. Die Gesamtzahl junger Flüchtlinge in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit ist in 2017 um ca. 9.000 Personen auf 54.962 junge Menschen gesunken (Stand: 8.12.2017). 44% von ihnen sind junge Volljährige. Der BumF appelliert an Politik und Jugendämter diese jungen Menschen weiterhin zu unterstützen, abrupte Hilfebeendigungen zu vermeiden und Zukunftsperspektiven abzusichern. Die, in vielen Bundesländern oft als schlecht oder sehr schlecht bewertete, Bildungssituation älterer Jugendlicher muss dringend verbessert werden.

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26.01.2018
Beratungen zur EU-Asylreform: Verbände und Organisationen warnen vor Aushöhlung des individuellen Asylrechts

Anlässlich der Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems warnt der Bundesfachverband umF zusammen mit Wohlfahrtverbänden, Juristen- und Flüchtlingsorganisationen vor einer Aushöhlung des individuellen Asylrechts in Europa: Der Flüchtlingsschutz darf nicht in die ohnehin schon überbelasteten Krisen‐ und Transitstaaten ausgelagert werden. Minderjährigenschutzstandards müssen uneingeschränkt gelten. Zu den UnterzeichnerInnen gehören: PRO ASYL, Amnesty International, Caritas, Der Paritätische Gesamtverband, Arbeiterwohlfahrt, Diakonie Deutschland, Neue Richtervereinigung, Republikanischer AnwältInnenverein, Rechtsberaterkonferenz, Jesuiten-Flüchtlingsdienst und die bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychologischen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer.

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12.12.2017
European Asylum System – GEAS Stellungnahme auf Englisch

The Member States of the European Union are currently negotiating a reform of the Common European Asylum System (CEAS). Fundamental changes in the existing regulations and directives may be expected. The Federal Association for Unaccompanied Refugee Minors warns that the actual proposals will reverse the standard of protection for minors achieved in the EU in the last few years and largely undermine the case law of the Court of Justice of the European Union (CJEU). Minors and their families will bear the brunt of the current disagreement among the EU states on refugee questions. At the same time, their basic right to asylum and their right to a life with dignity will be put at risk. English version of the BumF Comments from September 2017.

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29.11.2017
Das Kindeswohl in der ausländerrechtlichen Praxis – eine Arbeitshilfe

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind eine besondere Zielgruppe der kommunalen Ausländerbehörden. Sie fliehen ohne ihre Eltern und sind daher besonders schutzbedürftig. Der Beachtung des Kindeswohls kommt daher in allen sie betreffenden Verfahren eine besondere Bedeutung zu. Während im Jugendhilfe- und Familienrecht Verfahren zur Berücksichtigung des Kindeswohls existieren, fehlen diese zumeist in den aufenthaltsrechtlichen Vorschriften und somit für die Ausländerbehörden. Daher wurde vom Bundesfachverband umF eine Arbeitshilfe erarbeitet, um Ausländerbehörden dabei zu verhelfen, ihre Arbeit mit umF zu verbessern und ein grundlegendes Verständnis für die Aufgabenbereiche der Jugendhilfe zu entwickeln. Hierdurch soll eine Zusammenarbeit in Richtung einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung gefördert werden, die sowohl zweckmäßig als auch arbeits- und zeitsparend ist.

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21.09.2017
Stellungnahme zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Die Mitgliedstaaten der EU verhandeln aktuell über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Nach Einschätzung des Bundesfachverband umF e.V. sind grundlegende Änderungen zu erwarten, die sich bedeutend auf die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) und geflüchteten Familien auswirken. Besonders gravierend an den aktuellen Reformvorschlägen ist, dass diese den in den letzten Jahren erreichten Minderjährigenschutzstandard in der EU rückgängig machen und die am Kindeswohl orientierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs weitgehend aufheben würden.

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13.09.2017
Gesetzesänderung: Hinweise zur Pflicht zur Asylantragsstellung durch die Jugendämter

Seit dem 29. Juli 2017 sind die Jugendämter während der Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen in bestimmten Fällen zur unverzüglichen Asylantragstellung verpflichtet. Diese Pflicht setzt allerdings voraus, dass in einer asylrechtlichen Einzelfallprüfung gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen ermittelt wurde, dass die Voraussetzungen für die Asylantragstellung vorliegen sowie dass die persönliche Situation des Kindes/Jugendlichen die Stellung des Asylantrags zu diesem Zeitpunkt zulässt. Das Kind/der Jugendliche ist zwingend an dieser Entscheidung zu beteiligen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht nach § 42 Abs. 2 Satz 5 SGB VIII keine Pflicht des Jugendamtes (ASD) zur unverzüglichen Asylantragstellung. Pauschale Asylantragstellungen ohne Einzelfallprüfung sind vor diesem Hintergrund unzulässig.

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22.08.2017
Fachinformationen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht aktualisiert

Im August 2017 wurden die Fachinformationen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht der GGUA aktualisiert. Enthalten sind verschiedene tabellarische Übersichten - u.a. zu folgenden Themen: Die Flüchtlingsdefinitionen und ihre Aufenthaltspapiere – Aufenthaltsverfestigung, Fristen – Rechtsmittel, Ausreise und Dublin, die verschiedenen Aufenthaltspapiere und Visa sowie Rechtsgrundlagen für die verschiedenen Aufenthaltserlaubnisse.

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