BumF-Stellungnahme zur Einführung der sogenannten “ergänzenden Vorbereitungshaft”

Der Bundesfachverband umF e.V. lehnt die Einführung einer Vorbereitungshaft entschieden ab. Durch die Gesetzesänderungen werden ordnungsrechtliche Erwägungen über einen effektiven Asyl- und Flüchtlingsschutz gestellt. Wir bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit der ergänzenden Vorbereitungshaft nach §62c AufenthG. Die ergänzende Vorbereitungshaft wirkt sich negativ auf das Asylverfahren der in §62c AufenthG beschriebenen Personengruppen aus; dies gilt umso mehr für vulnerable Personen.

(Juli 2020)

 

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