28.04.2023
GEAS-Reform: Bundesregierung einigt sich auf gemeinsame Position

Die Bundesregierung hat sich bei den noch offenen Punkten zur Reform des europäischen Asylrechts auf eine gemeinsame Position geeinigt. Ein restriktiver Kurs hat sich endgültig durchgesetzt. Die Einigung beinhaltet massive Verschlechterungen für Schutzsuchende an den europäischen Außengrenzen.

weiter lesen
28.04.2023
Inhouse Grundlagenschulungen für die Arbeit mit unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Die Grundlagenschulung vermittelt praxisnah jugendhilferechtliche und asyl- und aufenthaltsrechtliche Grundlagen, Informationen zu Vormundschaft und ihrer Rolle im Asylsystem sowie zur Begleitung und Übergangsgestaltung von und mit jungen volljährigen Geflüchteten. Neben den Schulungsinhalten wird es Raum für interaktiven Austausch und zur Reflexion der Herausforderungen und Haltungen im Arbeitsalltag geben.

weiter lesen
06.12.2022
Das Recht an den EU-Außengrenzen einhalten: Nein zur Instrumentalisierungsverordnung

Das Recht an den EU-Außengrenzen einhalten, nicht verbiegen: Gemeinsam mit 35 Organisationen fordert der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. die Bundesregierung auf das Recht an den EU-Außengrenzen einzuhalten und am 8.12.22 in Brüssel "Nein" zur Instrumentalisierungsverordnung zu sagen. Denn mit dieser Verordnung würden die massiven Menschenrechtsverletzungen an EU-Außengrenzen legitimiert.

weiter lesen
20.10.2022
BumF, Jugendliche ohne Grenzen & Terre des Hommes aktualisieren Stellungnahme zum Gesetzesentwurf

Anlässlich der Bundestagsabstimmung über den Gesetzesentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts haben der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V., Jugendliche ohne Grenzen und terre des hommes ihre gemeinsame Stellungnahme aktualisiert.

weiter lesen
17.06.2022
BumF, Jugendliche ohne Grenzen & Terre des Hommes veröffentlichen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf

Anlässlich des Gesetzesentwurfs zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts hat der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. zusammen mit Jugendliche ohne Grenzen und Terre des Hommes eine Stellungnahme verfasst.

weiter lesen
26.08.2021
Sicherheit und Zukunftsperspektiven für junge Geflüchte auf Afghanistan!

Die Sicherheitslage in Afghanistan ist katastrophal, tausende Menschen – darunter viele Kinder und Jugendliche – versuchen derzeit aus dem Land zu fliehen. Der BumF betont mit Nachdruck die Forderungen zur Schaffung sicherer Fluchtmöglichkeiten – ohne jegliche bürokratische Hürden – und zur Umsetzung von Bundes- und Landesaufnahmeprogrammen. Zugleich verweist der BumF auf die Situation der in Deutschland lebenden und der neu ankommenden jungen Geflüchteten aus Afghanistan und auf die dringende Notwendigkeit, wirksame Maßnahmen für ihren Schutz und ihre Zukunftsperspektiven zu ergreifen. Die aktuellen Entwicklungen in Afghanistan verschärfen die zuvor schon enormen Belastungen und Unsicherheiten, denen junge Geflüchtete aus Afghanistan in Deutschland ausgesetzt sind, eklatant.

weiter lesen
19.04.2021
Online-Umfrage 2020 zur Situation junger Geflüchteter: Auswertung und Ergebnisse

Der Bundesfachverband umF veröffentlicht die diesjährige Online-Umfrage 2020 zur Situation junger Geflüchteter: Auswertung und Ergebnisse.

weiter lesen
19.11.2020
Der KOK hat ein neues Papier zu Menschenhandel im Asylkontext veröffentlicht

Der KOK - Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. hat ein Policy Paper zur Problematik Menschenhandel im Asylkontext veröffentlicht. Dies ist auch für unbegleitete Minderjährige immer wieder ein Thema, denn auch dort werden Opfer von Menschenhandel häufig nicht identifiziert, sondern bei der Einschätzung der Schutzbedürftigkeit allein auf die Minderjährigkeit abgestellt. Dies führt in der Praxis dazu, dass die Minderjährigkeit angezweifelt wird, wenn Einreisepapiere mit einem anderem Geburtsdatum auftauchen. Anstatt dies als ein mögliches Indiz für Menschenhandel anzunehmen, wird stattdessen die Minderjährigkeit in Frage gestellt. Dazu führt der KOK aus: "In der Praxis ist die Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung selbst unter günstigen Umständen kompliziert. Den schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel fehlt oftmals ein Verständnis des Phänomens Menschenhandel und das Wissen hinsichtlich der Unterstützungsmöglichkeiten und Rechtsansprüche, die ihnen zustehen. So wissen sie zwar meist sehr genau, dass ihnen Gewalt und Unrecht widerfahren ist. Dass dies jedoch strafrechtlich relevant ist und sie Opferschutzrechte in Anspruch nehmen können, ist so gut wie nie bekannt. Ganz im Gegenteil: diese Personen haben meist Angst, selbst strafrechtlich verfolgt zu werden, beispielsweise aufgrund einer nicht regulären Einreise, nicht vorhandener gültiger Ausweispapiere oder auch wenn sie neben einer unfreiwilligen Prostitutionstätigkeit gezwungen wurden, unter Strafe stehende Handlungen, wie Ladendiebstähle oder Urkundenfälschung, zu begehen. (Fußnote: Oftmals reisen minderjährige Betroffene von Menschenhandel mit Nationalpässen ein, die von den Täter*innen organisiert wurden und nach denen sie die Volljährigkeit erreicht haben.)" Neben der Erläuterung zu mögliche Gründe gibt es Handlungsempfehlungen, um die Identifizierung Betroffener von Menschenhandel und Ausbeutung im Kontext von Flucht und Asyl zu verbessern.

weiter lesen
19.11.2020
Ausstellung eines Reiseausweises für eritreische Staatsangehörige mit subsidiären Schutz

Am 20.05.2020 hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem Verfahren entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Abgabe einer Reueerklärung gegenüber dem Staat Eritrea unzumutbar sein kann. Die Entscheidung ist dabei nicht nur aufgrund der ausführlichen gerichtlichen Einschätzung dazu relevant. Sondern auch, weil sich umfassend mit der bestehenden Rechtsprechung zu Unzumutbarkeit und Eritrea auseinandergesetzt wird und die aktuelle Rechtsdiskussion in Gänze dargestellt und erläutert wird. So kann eine Zumutbarkeit der Passbeschaffung bei der Botschaft des Staates Eritrea ausnahmsweise nicht bestehen, wenn die abzugebende sogenannte „Reueerklärung“, die vom Staat Eritrea gefordert wird, nicht dem „inneren Willen“ des*der Betroffenen entspricht – also kein „Ausreisewille" abgebildet wird. Eine dennoch erzwungene Abgabe würde den*die Betroffene*n in ihrer*seiner allgemeinen Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG verletzten. (siehe VG Hannover S. 11 + 12) Das Gericht hat sich aber auch mit den anderen möglichen Gründen für eine fehlende Unzumutbarkeit für eritreische subsidiär Schutzberechtigte auseinandergesetzt. Zwar hat das Gericht in dem aktuellen Verfahren nicht darüber entschieden, aber es wurden andere mögliche Gründe aufgezeigt, bei denen im Einzelfall nachgewiesen werden könnte, dass eine Passbeschaffung unzumutbar sein kann, wenn: • Es belegt wird, dass es sich bei der Höhe und der Art der Erhebung - der sogenannten „Diasporasteuer“ - um eine willkürliche Maßnahme handelt, bezogen auf den*die Betroffene*n (siehe VG Hannover S.8) • Die*der Betroffene selber aufgrund physischer und/oder psychischer Angstzustände…etc. nicht in der Lage ist, sich dem Staat zu nähern, der ihn staatlich verfolgt. Denn: Die staatliche Verfolgung ist bei der Zumutbarkeit ein „zu berücksichtigender Gesichtspunkt“. (siehe VG Hannover S. 7)

weiter lesen
27.10.2020
Neuerungen beim Familiennachzug

Bereits erteilte Visa zum Familiennachzug, die aufgrund der aktuellen Reisebeschränkungen nicht in Anspruch genommen werden konnten, können durch eine sogenannte Neuvisierung neu ausgestellt werden. Die Frist für die Beantragung der Neuvisierungen wurde nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Nach Informationen verschiedener Botschaften gilt die Regelung für alle sogenannten D-Visa (also auch für den Eltern- und Geschwisternachzug).

weiter lesen