Themen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

Deutschland hat seit dem 1.07.2020 bis Jahresende sogenannte „EU-Ratspräsidentschaft“ übernommen. Dies bedeutet: Deutschland hat den Vorsitz im Rat der Europäischen Union (EU). Der Rat der Europäischen Union setzt sich zusammen aus den jeweiligen Staatsoberhäuptern der Länder und der jeweiligen Fachminister der Länder.

Der Rat der EU ist dabei ein politisches Gremium und koordiniert die Politik der Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Im Rat werden Leitlinien für eine gemeinsame Außen – und Sicherheitspolitik festgelegt und damit auch für eine gemeinsame Flüchtlingspolitik der EU. Wegen der Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Interesse und des direkten Aushandelns zwischen den jeweiligen nationalen Ministern (bspw. den Innenminister) ist der Rat der Europäischen Union eines der wichtigsten Organe, wenn es um gemeines Beschlüsse der EU geht.

Die jeweilige Präsidentschaft legt dabei fest, was in den nächsten 6 Monaten besprochen werden soll und welche Gesetzgebungsverfahren angestoßen werden. Die Idee der Bundesrepublik Deutschland mit Blick auf Migration sind die Themen „Digitalisierung im Asylverfahren“, „Deradikalisierung“ und „Freiwillige Rückkehr“. Der BumF zeigt sich zusammen mit zahlreichen weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen extrem besorgt, dass grundlegende Kinder- und Menschenrechte bei einer Neuausrichtung des gemeinsamen europäischen Asylsystems nicht ausreichend berücksichtigt werden. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, ihre bestehenden Verpflichtungen für Kinder wahrzunehmen und ihren Schutz und ihre Rechte auf europäischer Ebene während der Ratspräsidentschaft voranzutreiben.