Die Situation für geflüchtete unbegleitete Minderjährige in Griechenland ist katastrophal und widerspricht allen Regeln und Vorgaben des Kinderschutzes. Viele Kommunen, Bundesländer, Einzelpersonen und Jugendhilfeträger wollen Minderjährige aufnehmen. Die Bundesregierung muss nun dringend handeln.
Macht mit uns Druck und postet ein Foto von Euch mit einem #WirHabenPlatz-Plakat auf Social Media!
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Übersicht: Aufnahmezusagen von Ländern und Kommunen
Berlin, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein,
Thüringen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Rheinland-Pfalz haben Aufnahmezusagen gemacht. Hinzu kommen ca. 149 Kommunen, die ebenfalls Aufnahmezusagen gemacht haben. -
Aufnahme aus Griechenland: Was kann der Bund tun?
Die Bundesregierung kann sich dazu entschließen, Geflüchtete aus Griechenland aufzunehmen. Eine Aufnahme ist beispielsweise über das sogenannte „Selbsteintrittsrecht aus humanitären Gründen“ gemäß „Dublin III – Verordnung“ möglich. Nach der Aufnahme würden die Asylverfahren dann in Deutschland durchgeführt.
Das Bundesinnenministerium kann zudem den Bundesländern erlauben, Geflüchtete aufgrund der humanitären Notsituation aufzunehmen. Die Bundesländer können dann gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG ihre Bereitschaft zur Aufnahme erklären, Geflüchteten eine Aufenthaltsmöglichkeit geben und eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Auch hier kann dann nach der Aufnahme eine weitere Abklärung über die Perspektive in Deutschland erfolgen.
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Aufnahme aus Griechenland: Was können die Bundesländer tun?
Grundsätzlich wird die Aufnahme und Verteilung von Geflüchteten über den Bund unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Bundesländer entschieden. So werden ankommende Geflüchtete im Rahmen des sogenannten „Königsteiner Schlüssels“ unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Lage auf die Bundesländer verteilt.
Allerdings können die Bundesländer auch selber entscheiden, ob sie Geflüchtete aufnehmen wollen. Dies kann in bestimmten Einzelfällen geschehen oder auch durch sogenannte Landesaufnahmeprogramme (§ 23 Absatz 1 AufenthG). Hierfür wird die Zustimmung des Bundesinnenministeriums (BMI) benötigt. Ein aktuelles Rechtsgutachten vertritt dabei die Auffassung, dass das BMI die Zustimmung im Fall von Minderjährigen auf den griechischen Inseln nicht verweigern darf
Die Bundesländer haben zudem die Möglichkeit, Druck auf die Bundesregierung auszuüben und diese so zur Aufnahme von Geflüchteten zu bewegen.
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Aufnahme aus Griechenland: Was können die Kommunen tun?
Eine Kommune kann grundsätzlich nicht eigenständig ohne Beteiligung von Landes – und Bundesregierung Geflüchtete aufnehmen. Zwar wird aktuell die rechtliche Möglichkeit einer eigenständigen Aufnahme von Geflüchteten durch die Kommunen diskutiert, allerdings ist dies noch eine theoretische Diskussion.
Kommunen können jedoch gegenüber dem jeweiligen Bundesland und der Bundesregierung ihre Bereitschaft zur Aufnahme von Geflüchteten erklären und Druck auf Bundesregierung ausüben. Dies haben vielen Kommunen bereits getan etwa im Rahmen der Initiativen “Solidarity Citys” oder “Sichere Häfen“.
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Aufnahme aus Griechenland: Kann ich als Privatperson aufnehmen?
Es ist grundsätzlich nicht möglich, als Privatperson Minderjährige aus Griechenland direkt aufzunehmen. Falls Sie jedoch Angehörige von unbegleiteten Minderjährigen kennen, die in Griechenland leben, können diese bei dem Verfahren zur Familienzusammenführung unterstützt werden. Sie können sich in diesem Fall gerne an unsere Einzelfallberatung wenden (beratung@b-umf.de).
Träger der Jugendhilfe und andere Organisationen können eine am Kindeswohl und Kinderschutz orientierte Aufnahme unterstützen, indem sie freie Plätze für unbegleitete Minderjährige aus Griechenland zur Verfügung stellen.
Privatpersonen können Druck auf Bund, Länder und Kommunen ausüben, damit diese sich bereit erklären geflüchtete Kinder und Jugendliche aufzunehmen. Schreibt z.B. Euren Abgeordneten einen offenen Brief und verbreitet ihn in der Lokalpresse und auf Social Media! Nutzt den Hashtag #WirHabenPlatz!