Heute wird im Kabinett über das sog. "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" beraten. Mit dem Gesetz würden Integrationsperspektiven verringert. Es räumt es der Exekutive umfassende Befugnisse und weite Ermessensspielräume ein, die Kernelemente des Rechtsstaatsprinzips, etwa im Hinblick auf die Bedingungen der Abschiebungshaft, infragestellen. Bestimmten Personengruppen sollen zudem vollständig von Leistungen ausgeschlossen werden.