25.05.2023
Demoaufruf 26.05.: Kein Asylkompromiss 2.0

Vor 30 Jahren haben Zehntausende in Deutschland gegen den sogenannten Asylkompromiss demonstriert. Ihr Ziel war, die Änderung des Grundgesetzes zu verhindern, die eine massive Einschränkung des Asylrechts beinhaltete. Heute befürchten wir einen noch schlimmeren Asylkompromiss: Die Europäische Union plant eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die den Zugang zum Recht auf Asyl weitestgehend versperren und Pushbacks legalisieren würde. Dieser gefährliche Trend muss gestoppt werden!

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20.10.2022
BumF, Jugendliche ohne Grenzen & Terre des Hommes aktualisieren Stellungnahme zum Gesetzesentwurf

Anlässlich der Bundestagsabstimmung über den Gesetzesentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts haben der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V., Jugendliche ohne Grenzen und terre des hommes ihre gemeinsame Stellungnahme aktualisiert.

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13.10.2022
Gesetzeslücke endlich schließen: Menschen in Abschiebehaft brauchen Pflichtanwält*innen

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. fordert gemeinsam mit mehr als 50 Organisationen Menschen, die sich in Abschiebehaft befinden, Anwält*innen zur Seite zu stellen und das gesetzlich vorzuschreiben. Denn Menschen werden inhaftiert, ohne dass sie eine Straftat begangen haben. Darüber hinaus gibt es viele fehlerhafte Inhaftierungen, Schätzungen gehen von rund 50% aus. Ohne professionelle Hilfe, keine Chance. Auch werden immer wieder Minderjährige rechtswidrig inhaftiert, weil Alterseinschätzungen nicht gewissenhaft vorgenommen werden.

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17.06.2022
BumF, Jugendliche ohne Grenzen & Terre des Hommes veröffentlichen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf

Anlässlich des Gesetzesentwurfs zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts hat der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. zusammen mit Jugendliche ohne Grenzen und Terre des Hommes eine Stellungnahme verfasst.

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22.02.2022
BumF und JoG veröffentlichen Stellungnahme zum Koalitionsvertrag - "Bleiberecht statt Abschiebung?!"

Der Koalitionsvertrag formuliert wichtige Änderungen u.a. hinsichtlich der sogenannten Bleiberechtsregelungen. Im Verweis auf das ausführliche Empfehlungspapier von Bündnispartner*innen und unter Rückbezug auf ihr gemeinsames Forderungspapier von November 2021 formulieren BumF e.V. und Jugendliche ohne Grenzen (JoG) eine Einschätzung über einige der angekündigten Änderungen sowie Forderungen und Umsetzungsempfehlungen.

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20.04.2021
bleiberechtstattabschiebung.de: Neues Netzwerk für Bleiberecht

Das neue Netzwerk "Bleiberecht statt Abschiebung" setzt sich für eine massive Ausweitung der bestehenden Bleiberechtsregelungen ein. Auf der Webseite bleiberechtstattabschiebung.de informiert es über die Situation von geduldeten und von Abschiebung bedrohten Menschen in Deutschland sowie bestehenden Bleiberechtsregelungen.

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19.04.2021
Online-Umfrage 2020 zur Situation junger Geflüchteter: Auswertung und Ergebnisse

Der Bundesfachverband umF veröffentlicht die diesjährige Online-Umfrage 2020 zur Situation junger Geflüchteter: Auswertung und Ergebnisse.

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07.12.2020
BumF und zahlreiche Organisationen auf Bundes- und Landesebene fordern Abschiebungsstopps!

Anlässlich der Innenministerkonferenz am 9.-11. Dezember fordern BumF und alle unterzeichnenden Organisationen ein bundesweites Abschiebungsmoratorium. Abschiebungen sollten mindestens bis April 2021 ausgesetzt werden. Keine Abschiebungen aus oder in Risikogebiete während einer Pandemie! Vorrang des Kindeswohls vor ausländerrechtlichen Belangen!

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19.11.2020
Der KOK hat ein neues Papier zu Menschenhandel im Asylkontext veröffentlicht

Der KOK - Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. hat ein Policy Paper zur Problematik Menschenhandel im Asylkontext veröffentlicht. Dies ist auch für unbegleitete Minderjährige immer wieder ein Thema, denn auch dort werden Opfer von Menschenhandel häufig nicht identifiziert, sondern bei der Einschätzung der Schutzbedürftigkeit allein auf die Minderjährigkeit abgestellt. Dies führt in der Praxis dazu, dass die Minderjährigkeit angezweifelt wird, wenn Einreisepapiere mit einem anderem Geburtsdatum auftauchen. Anstatt dies als ein mögliches Indiz für Menschenhandel anzunehmen, wird stattdessen die Minderjährigkeit in Frage gestellt. Dazu führt der KOK aus: "In der Praxis ist die Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung selbst unter günstigen Umständen kompliziert. Den schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel fehlt oftmals ein Verständnis des Phänomens Menschenhandel und das Wissen hinsichtlich der Unterstützungsmöglichkeiten und Rechtsansprüche, die ihnen zustehen. So wissen sie zwar meist sehr genau, dass ihnen Gewalt und Unrecht widerfahren ist. Dass dies jedoch strafrechtlich relevant ist und sie Opferschutzrechte in Anspruch nehmen können, ist so gut wie nie bekannt. Ganz im Gegenteil: diese Personen haben meist Angst, selbst strafrechtlich verfolgt zu werden, beispielsweise aufgrund einer nicht regulären Einreise, nicht vorhandener gültiger Ausweispapiere oder auch wenn sie neben einer unfreiwilligen Prostitutionstätigkeit gezwungen wurden, unter Strafe stehende Handlungen, wie Ladendiebstähle oder Urkundenfälschung, zu begehen. (Fußnote: Oftmals reisen minderjährige Betroffene von Menschenhandel mit Nationalpässen ein, die von den Täter*innen organisiert wurden und nach denen sie die Volljährigkeit erreicht haben.)" Neben der Erläuterung zu mögliche Gründe gibt es Handlungsempfehlungen, um die Identifizierung Betroffener von Menschenhandel und Ausbeutung im Kontext von Flucht und Asyl zu verbessern.

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19.11.2020
Ausstellung eines Reiseausweises für eritreische Staatsangehörige mit subsidiären Schutz

Am 20.05.2020 hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem Verfahren entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Abgabe einer Reueerklärung gegenüber dem Staat Eritrea unzumutbar sein kann. Die Entscheidung ist dabei nicht nur aufgrund der ausführlichen gerichtlichen Einschätzung dazu relevant. Sondern auch, weil sich umfassend mit der bestehenden Rechtsprechung zu Unzumutbarkeit und Eritrea auseinandergesetzt wird und die aktuelle Rechtsdiskussion in Gänze dargestellt und erläutert wird. So kann eine Zumutbarkeit der Passbeschaffung bei der Botschaft des Staates Eritrea ausnahmsweise nicht bestehen, wenn die abzugebende sogenannte „Reueerklärung“, die vom Staat Eritrea gefordert wird, nicht dem „inneren Willen“ des*der Betroffenen entspricht – also kein „Ausreisewille" abgebildet wird. Eine dennoch erzwungene Abgabe würde den*die Betroffene*n in ihrer*seiner allgemeinen Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG verletzten. (siehe VG Hannover S. 11 + 12) Das Gericht hat sich aber auch mit den anderen möglichen Gründen für eine fehlende Unzumutbarkeit für eritreische subsidiär Schutzberechtigte auseinandergesetzt. Zwar hat das Gericht in dem aktuellen Verfahren nicht darüber entschieden, aber es wurden andere mögliche Gründe aufgezeigt, bei denen im Einzelfall nachgewiesen werden könnte, dass eine Passbeschaffung unzumutbar sein kann, wenn: • Es belegt wird, dass es sich bei der Höhe und der Art der Erhebung - der sogenannten „Diasporasteuer“ - um eine willkürliche Maßnahme handelt, bezogen auf den*die Betroffene*n (siehe VG Hannover S.8) • Die*der Betroffene selber aufgrund physischer und/oder psychischer Angstzustände…etc. nicht in der Lage ist, sich dem Staat zu nähern, der ihn staatlich verfolgt. Denn: Die staatliche Verfolgung ist bei der Zumutbarkeit ein „zu berücksichtigender Gesichtspunkt“. (siehe VG Hannover S. 7)

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