Psychosoziale Versorgung

Junge geflüchtete Menschen sind zahlreichen belastenden Faktoren ausgesetzt, die sich negativ auf ihre Psyche auswirken können. Dabei sind es nicht nur traumatische Erlebnisse vor oder während der Flucht, die belastend wirken, sondern auch diejenigen, die nach der Einreise wirken: Aufenthaltsrechtliche Unsicherheit, rassistische Diskriminierung, Trennung von der Familie – um nur einige zu nennen – stellen große Probleme in der Lebenswirklichkeit der jungen Menschen dar. Eine bedarfsorientierte jugendhilferechtliche Betreuung und Versorgung hingegen kann im engen Austausch mit niedergelassenen Therapeut*innen, den örtlichen Psychosozialen Zentren, Selbstorganisationen und weiteren Akteuren ein wichtiger Schutzfaktor für die mentale Gesundheit sein und Belastungsfaktoren entgegenwirken. Diese Themenseite beleuchtet die Herausforderungen bei der psychosozialen Versorgung junger Geflüchteter, weist Lösungsansätze aus und liefert praktische Hinweise, um die psychosoziale Versorgung junger geflüchteter Menschen zu verbessern.

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22.02.2024
Vergleichende Tabelle zu Standardabsenkungen in den Bundesländern

Viele Bundesländer reagierten auf den massiven Einrichtungs- und Personalmangel mit Absenkungen der im SGB VIII festgelegten Standards. Teilweise werden Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften und Turnhallen untergebracht, ohne angemessene Betreuung und ein Mindestmaß an Privatsphäre. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. hat eine Tabelle erstellt, in der die uns bekannten geltenden Standardabsenkungen & Erlasse zusammengefasst sind und diese nach einzelnen Regelungsbereichen zusammengestellt.

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15.02.2024
"Im Wartemodus": Zur aktuellen Situation junger geflüchteter Menschen in Deutschland

Im aktuellen Fluter haben wir über die Situation junger geflüchteter Menschen gesprochen. Es geht vor allem um die monatelangen Wartezeiten, in denen die Kinder und Jugendlichen auf ihre Erstgespräche warten. Ohne Schulplatz, ohne Vormund und ohne Anbindung.

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02.02.2024
Pressemitteilung zu den migrationspolitischen Plänen der neuen hessischen Landesregierung

Die migrationspolitischen Pläne der neuen hessischen Landesregierung sind in weiten Teilen nicht mit der Genfer Flüchtlingskonvention, der EU-Grundrechtecharta, der UN-Kinderrechtskonvention und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem nationalen Migrationsrecht oder dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommen die Diakonie Hessen und der Paritätische Wohlfahrtsverband Hessen nach einer Analyse des Koalitionsvertrags von CDU und SPD.

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25.01.2024
Die neue Folge vom BumF Podcast ist online!

In dieser Folge geht es um Beteiligung am Hilfeplanverfahren, wenn es darum geht, Unterstützung für junge Volljährige zu erhalten. Durch verschiedene Perspektiven auf dieses Verwaltungsverfahren wird aufgezeigt, welche Herausforderungen es in der Praxis gibt.

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11.01.2024
Neue Themenseite zu Standardabsenkungen in der Jugendhilfe

Aktuell ist zu beobachten, dass unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten der kinderrechtlich geschützte diskriminierungsfreie Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe verwehrt wird. Mit der neuen Themenseite soll einerseits die dramatische Situation dargestellt und zugleich dargelegt werden, warum Kinderrechte nicht relativierbar sind.

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30.11.2023
Gemeinsame Presseerklärung zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten

Der Handlungsdruck, adäquate Betreuung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete bereitzustellen ist groß und es braucht dringend Lösungen. Diese müssen jedoch in jedem Fall dem Kindeswohl entsprechen und sich innerhalb des Rahmens des SGB VIII bewegen! Momentan sind allerdings vielerorts Entwicklungen zu beobachten, die dies missachten. Ein negatives Beispiel lieferte das Sächsische Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Erlass vom 28. September 2023 unter der Überschrift „zur Schaffung von Kapazitäten zur kindeswohlsichernden Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern“.

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21.11.2023
Lobbypapier zu Rechtsverletzungen bei unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Unbegleitete Minderjährige haben die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder und Jugendlichen und sind zwingend im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe unterzubringen. Während gerade sie als vulnerable Gruppe auf den umfangreichen Leistungskatalog des SGB VIII angewiesen sind, sind derzeit akute Einschränkungen ihrer Rechte zu beobachten. Das Kindeswohl ist für sie nicht mehr gewährleistet. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Rechtsverletzungen in Kürze dargestellt. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung, die Bundesländer und die Kommunen dazu auf, dafür zu sorgen, dass diese und weitere Rechtsverletzungen geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Zukunft unterbunden werden.

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09.11.2023
Bund-Länder-Gipfel der Entrechtung

Bund und Länder verständigten sich in der Nacht vom 6. auf den 7. November anlässlich des Flüchtlingsgipfels auf eine Tour de Force - ganz im Sinne der aktuellen rechtspopulistischen Abschreckungspolitik. Erneut wurde sich auf die Reduzierung der Ankommenden konzentriert, dabei gerieten Kindeswohl und Menschenrechte völlig aus dem Blick. Ebenso fehlten konstruktive Vorschläge, wie die Kommunen nach jahrelangem Strukturabbau und Sparzwang auf substantielle Weise im Aufbau der nötigen sozialen Infrastruktur unterstützt werden können.

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03.11.2023
Appell zum Flüchtlingsgipfel: Perspektiven für geflüchtete Kinder schaffen!

Appell von 28 Organisationen und Stiftungen an Bund, Länder und Kommunen vor Flüchtlingsgipfel am 6.11. Das Thema Zuwanderung bewegt derzeit die Politik in Deutschland. Die Änderung von Gesetzen und weitere Maßnahmen sind im Gespräch, um die Zahl der Asylsuchenden zu reduzieren und Kommunen zu entlasten, aber auch, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Bundeskanzler Olaf Scholz hat deshalb für den 6. November 2023 die Bundesländer zu einem Flüchtlingsgipfel eingeladen, bei dem über die Verteilung von Aufgaben und deren Finanzierung entschieden werden soll. Dabei wird in der Debatte nicht genügend berücksichtigt, dass etwa ein Drittel der nach Deutschland geflüchteten Menschen unter 18 Jahre alt ist und damit unter die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention fällt.

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